Werbeanlagen: Antrag um Errichtung
Allgemeine Beschreibung
Für jegliche Werbeanlagen, soweit sie an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten errichtet wurden oder von dort wahrgenommen werden kann, muss ein Ansuchen eingereicht werden. Die Verwaltung der Werbesteuer wird von der Gemeinde in Eigenregie durchgeführt.
Die Ermächtigung zur Errichtung von Werbeanlagen kann an den Abschluss einer Vereinbarung oder an eine einseitige Verpflichtungserklärung gebunden werden. Wenn die Werbeanlage baurechtlichen Bestimmungen unterliegt, muss vorher um eine Baukonzession angesucht werden.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
- bildliche Wiedergabe der Anlage in Farbe und im Maßstab 1:100;
- Mappenauszug/Lageplan.
2 Stempelmarken.
Die Werbesteuer wird je Quadratmeter Fläche des Werbemittels und nach Kalenderjahr berechnet.
Die Anbringung bzw. Montage des Werbemittels darf erst nach erfolgter Bezahlung der Werbesteuer und nach Ausstellung der Ermächtigung erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 23.01.2020, 19:11