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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Werbeanlagen: Antrag um Errichtung

Völs am Schlern Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

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Allgemeine Beschreibung

Für jegliche Werbeanlagen, soweit sie an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten errichtet wurden oder von dort wahrgenommen werden kann, muss ein Ansuchen eingereicht werden. Die Verwaltung der Werbesteuer wird von der Gemeinde in Eigenregie durchgeführt.

Die Ermächtigung zur Errichtung von Werbeanlagen kann an den Abschluss einer Vereinbarung oder an eine einseitige Verpflichtungserklärung gebunden werden. Wenn die Werbeanlage baurechtlichen Bestimmungen unterliegt, muss vorher um eine Baukonzession angesucht werden.

Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:

  • bildliche Wiedergabe der Anlage in Farbe und im Maßstab 1:100;
  • Mappenauszug/Lageplan.

2 Stempelmarken.

Die Werbesteuer wird je Quadratmeter Fläche des Werbemittels und nach Kalenderjahr berechnet.

Gesetzesdekret Nr. 507 vom 15.11.1993.

Die Anbringung bzw. Montage des Werbemittels darf erst nach erfolgter Bezahlung der Werbesteuer und nach Ausstellung der Ermächtigung erfolgen.

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Letzte Aktualisierung: 23.01.2020, 19:11