Einfahrt: Antrag um Errichtung
Allgemeine Beschreibung
Für die Ein- und Ausfahrten von privatem auf öffentlichen Grund braucht es vom Besitzer der öffentlichen Straße eine Genehmigung.
Der Besitzer oder Verwalter der privaten Ausfahrt stellt den entsprechende Antrag.
Laut der Straßenverkehrsordnung müssen die Ein- und Ausfahrten durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden.
Die Ein- und Ausfahrt muss von privatem auf öffentlichen Grund führen.
Es gibt folgende Möglichkeiten zur den Online-Zugriff:
- mit SPID (das ist die einheitliche digitale Identität zur Nutzung der Online-Dienste im öffentlichen Bereich). Informationen finden Sie in myCIVIS.
- mit CIE (elektronischer Personalausweis). Informationen finden Sie in myCIVIS.
- mit der aktivierten Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät. Informationen zur Aktivierung der Bürgerkarte und zur Installation von Lesegerät und Software finden Sie ebenfalls in myCIVIS.
Bei technischen Fragen können Sie sich an das Callcenter wenden unter der Grünen Nummer 800 816836 oder an die e-Mail-Adresse servicedesk@provinz.bz.it.
- ername und Password.
- Mappenauszug/Lageplan;
- Foto der zu errichtenden Ein- und Ausfahrt
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Letzte Aktualisierung: 13.05.2024, 16:55