Wohnverhältnisse
Allgemeine Beschreibung
Auf Antrag überprüft die Gemeinde die Größe und die Eignung der Wohnung. Hierfür wird ein Lokalaugenschein durchgeführt. Der Termin wird mit dem Antragsteller vereinbart.Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
- Katasterplan, Pläne Wohnung, Mietvertrag;
- Mietvertrag, Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag.
2 Stempelmarken
Bei Unbewohnbarkeit und Überfüllung:
Landesgesetz Nr. 13 vom 17. Dezember 1998
Landesgesetz Nr. 13 vom 17. Dezember 1998
Bei Familienzusammenführung:
Gesetz Nr. vom 06. März 1998
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:33