Abwassergebühr
Allgemeine Beschreibung
Die Abwassergebühr setzt sich aus den Beträgen für den Kanaldienst und die Abwasserbehandlung zusammen. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und in m³ berechnet. Für die Berechnung des Tarifs wird die Menge des verbrauchten Trinkwassers herangezogen. Es wird zwischen häuslichen und industriellen Abwässern unterschieden. Für Zweitwohnungen können erhöhte Tarifen festgelegt werden. Die Höhe der Tarife kann auch in Bezug auf den Verbrauch gestaffelt werden. Für den erhobenen Abwasserverbrauch wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.
Überprüfung Ihrer Position bezüglich des Abwasserdienstes
Über den Online-Dienst „Gebühren“ können Sie den Abwasserverbrauch in Ihrer Gemeinde überprüfen, wobei alle Zähler und Ablesungen ersichtlich sind.
Sofern die Gemeinde diese Gebühr über den Schatzmeister kassiert, können fällige Rechnungen über Homebanking oder den Freccia-Vordruck bezahlt werden. Die Zahlungsform Homebanking steht vorerst nur den Kundinnen und Kunden der Südtiroler Sparkasse AG, der Volksbank und jenen der Raiffeisenkassen, welche dem Raiffeisenverband angehören, zur Verfügung.
Für den Zugang zu Ihren Abwasser-Daten und, sofern vorgesehen, für die Einzahlung der Rechnungen benötigen Sie einen persönlichen E-Government-Account, bestehend aus Benutzername und Passwort. Der Account schützt Ihre Daten und Identität und kann für alle Online-Dienste dieser Gemeinde verwendet werden. Falls Sie noch keinen Account besitzen, beantragen Sie ihn bitte durch Anklicken „zum Dienst“, siehe unten „Anlagen – Online Dienste“.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
- Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8
- Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6
- Beschluss der Landesregierung vom 16. März 2009, Nr. 780
- Beschluss der Landesregierung vom 19. Oktober 2009, Nr. 2541
Gemeindebeschluss über die Genehmigung der Tarife
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Letzte Aktualisierung: 20.01.2021, 16:04