Bescheinigungen des Meldeamtes
Allgemeine Beschreibung
Das Meldeamt stellt unter anderem folgende Bescheinigungen aus:
· Wohnsitzbescheinigung
· Familienbogen
· Bescheinigung der Wohngemeinschaft
· Staatsbürgerschaftsnachweis
· Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte
· Bescheinigung des Familienstandes
· meldeamtliche Geburtsbescheinigung
· Lebensbescheinigung
· Historische Bescheinigungen
· Sammelbescheinigungen
· Beglaubigung von Lichtbildern.
Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen grundsätzlich der Stempelgebühr und werden folglich mit einer Stempelmarke versehen.
Für bestimmte, im Stempelsteuergesetz ausdrücklich vorgesehene Zwecke können Bescheinigungen auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für:
· Rentenansuchen
· Ansuchen um Stipendien oder die Befreiung der Studiengebühren
· Einschreibung in Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen
· Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben
· Anträge auf Steuerrückerstattungen für die Tätigkeit gemeinnütziger Vereine
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben kann, die nicht der Stempelsteuer unterworfen ist und dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung hat
Keine
Gültiger Ausweis
Stempelgebühr im gesetzlichen Ausmaß, falls für den vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich die Befreiung von der Stempelgebühr vorgesehen ist.
Sekretariatsgebühren
- Gesetz vom 24. Dezember 1954, Nr. 1228
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. Mai 1989, Nr. 223
Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Gemeinde.
Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:33