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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Bescheinigungen des Standesamtes

Mühlwald Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

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Allgemeine Beschreibung

Das Standesamt stellt folgende Bescheinigungen aus:

  • Geburtsscheine und Auszüge aus dem Geburtenregister;

  • Trauscheine und Auszüge aus dem Heiratsregister;

  • Totenscheine und Auszüge aus dem Sterberegister.


Eine vollständige Abschrift der Personenstandsurkunden des Standesamts kann nur auf ausdrücklichen Antrag des Betroffenen und wenn das Gesetz dies zulässt vom Standesbeamten ausgefertigt werden. Auszüge aus dem Standesamt können unabhängig davon ob der Standesamtsakt eingetragen oder übertraden worden ist, ausgestellt werden. Der Standesbeamte stellt den Auszug entsprechend der im Standesamt aufliegenden Akten aus. Alle Bescheinigungen und Auszüge aus den Registern des Standesamts werden auf stempelfreiem Papier und gebührenfrei erlassen.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle einer standesamtlichen Bescheinigung eine Selbsterklärung (Ersatzbescheinigung) abgeben kann.

Das Standesamt verwahrt die Personenstandsurkunden, die bis ins Jahr 1924 zurückreichen; Bescheinigungen früherer Ereignisse werden vom Pfarramt ausgestellt

Gültiger Ausweis

Keine

  • Zivilgesetzbuch
  • Decret des Präsidenten der Republik vom 30. November 2000, Nr. 396

Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Gemeinde.

Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:33