Zum Inhalt springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Bescheinigungen des Meldeamtes

Klobenstein Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

Zu Favoriten hinzufügen

Zum Online-Dienst in myCIVIS

Allgemeine Beschreibung

Das Meldeamt der Gemeinde stellt unter anderem folgende Bescheinigungen aus:

  • Wohnsitzbescheinigung,
  • Familienbogen,
  • Bescheinigung der Wohngemeinschaft,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte,
  • Bescheinigung des Familienstandes,
  • meldeamtliche Geburtsbescheinigung,
  • Lebensbescheinigung,
  • Historische Bescheinigungen,
  • Sammelbescheinigungen,
  • Beglaubigung von Lichtbildern.

Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen grundsätzlich der Stempelgebühr und werden folglich mit einer Stempelmarke versehen.

Für bestimmte, im Stempelsteuergesetz ausdrücklich vorgesehene Zwecke können Bescheinigungen auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für:

  • Rentenansuchen,
  • Ansuchen um Stipendien oder die Befreiung der Studiengebühren,
  • Einschreibung in Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen,
  • Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben,
  • Anträge auf Steuerrückerstattungen für die Tätigkeit gemeinnütziger Vereine

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass alle Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben können, die nicht der Stempelsteuer unterworfen ist und dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung hat.

Seit dem 15.11.2021 ist es für die Bürger:innen möglich, verschiedene Bescheinigungen online herunterzuladen, direkt über den entsprechenden Dienst des ANPR (Nationales Meldeamt der ansässigen Be­völkerung).

Die Bescheinigungen können für sich selbst oder für einen Familienangehörigen erworben werden, indem man auf das ANPR-Portal (https://www.anagrafenazionale.interno.it/servizi-al-cittadino/) einsteigt.

Für Ausländer: gültige Aufenthaltsgenehmigung und ausschließlich Bescheinigung von personenbezogenen Angaben und Sachverhalten, die von öffentlichen oder privaten Personen italienischen Rechts bestätigt werden können.

Gültiger Ausweis.

Keine.

Art. 46 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000, Nr. 445.

Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Gemeinde.

Zum Online-Dienst in myCIVIS

Letzte Aktualisierung: 21.12.2021, 13:33