Ordentliche Beiträge an Vereine
Allgemeine Beschreibung
Die Zuschüsse für die laufende Tätigkeit werden Vereinen, Verbänden, Körperschaften, Komitees, sonstigen Rechtssubjekten und Einzelpersonen ohne Gewinnabsichten gewährt. Grundlage dafür ist das an die Allgemeinheit gerichtete Programm, das für das laufende Jahr geplant ist
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
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Tätigkeitsbericht des Vorjahrs
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Abschlußrechnung des Vorjahrs
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Tätigkeitsprogramm des laufenden Jahres
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Erklärung hinsichtlich des Vorsteuerabzugs
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Abschrift der Vereinssatzung bei neugegründeten Vereinen
Bitte beachten Sie aber die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Gemeinden.
Für die Anträge muss die gesetzlich vorgesehene Stempelgebühr entrichtet worden sein.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Letzte Aktualisierung: 23.01.2020, 18:44