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Überlassung von Gebäuden

Deutschnofen Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

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Allgemeine Beschreibung

Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einem Monat ist den lokalen Ordnungskräften (dem Polizeikommissariat oder – wenn es kein solches gibt – dem Bürgermeister) zu melden.

Unter Gebäude versteht man jede Liegenschaft, auch wenn diese unbewohnbar oder für Wohnzwecke ungeeignet ist. Die Überlassungsmeldung wird auf eigenem Vordruck in zweifacher Ausfertigung erstattet und kann im Meldeamt oder Polizeikommissariat abgegeben oder mit eingeschriebenem Brief übermittelt werden. Dem Betroffenen wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Wird die Erklärung beim Meldeamt abgegeben, leitet dieses eine Kopie davon an die Polizeidirektion (Quästur) von Bozen weiter. Die Überlassung von Gebäuden muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten:

  • Personalangaben des Überlassers der Liegenschaft
  • Personalangaben des Übernehmers der Liegenschaft
  • Datum und Zweck der Überlassung
  • Lage der Liegenschaft

Weitere Informationen und das Meldeblatt sind auf den Internet-Seiten der italienischen Polize unter „Cessione di fabbricato“ abrufbar.

Die Liegenschaft liegt in der Gemeinde.

Gültiger Ausweis.

keine

Art. 12 des  G.D. Nr. 59 vom 21.3.1978, abgeändert in Gesetz Nr. 191 vom 18.5.1978
Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Gemeinde.

Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:32