Identitätskarte
Allgemeine Beschreibung
Die Identitätskarte wird an Personen ausgestellt, die ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort in der Gemeinde haben. Für volljährige Personen hat die Identitätskarte eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Kindern unter drei Jahren beträgt die Gültigkeit drei Jahre, bei Minderjährigen zwischen drei und achtzehn Jahren fünf Jahre.
Zwecks Ausstellung der Identitätskarte muss der Antragsteller sowie im Falle von Minderjährigen der/die Minderjährige und die Eltern (sofern die Identitätskarte für die Ausreise ins Ausland beantragt wird) persönlich im Meldeamt erscheinen.
Ausländischen Bürgerinnen und Bürgern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung und Wohnsitz in der Gemeinde wird eine Identitätskarte ausgestellt, die nicht für die Ausreise gültig ist.
Nachdem die Identitätskarte in erster Linie dazu dient, die Identität einer Person festzustellen, ist es nicht erforderlich eine Erneuerung der Identitätskarte zu beantragen, wenn sich Änderungen bei den Personaldaten ergeben, welche nicht den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geschlecht oder die Staatsbürgerschaft betreffen.
Identitätskarte als Reisedokument:
Grundsätzlich ist die Identitätskarte, sofern sie auch für Auslandsreisen erlassen wurde, ein Ersatzdokument des Reisepasses. Der Antragsteller muss deshalb persönlich erklären, dass gegen ihn keine Hinderungsgründe gemäß Artikel 3 des Passgesetzes bestehen. Für Minderjährige muss diese Erklärung von beiden Eltern schriftlich abgegeben werden, für Entmündigte von dessen Vormund. Minderjährige, die jünger als vierzehn Jahre alt sind, dürfen nur in Begleitung eines Elternteils bzw. mit einer Person ausreisen, die dazu von den Eltern ermächtigt wurde und die auf einer von der Quästur bestätigten Begleiterklärung angeführt ist.
Volljährige Bürger haben zudem die Möglichkeit im Zuge der Ausstellung der Identitätskarte die Willenserklärungen zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben.
- bei Neuausstellung: abgelaufene Identitätskarte;
- bei Verlust oder Diebstahl: Verlust- oder Diebstahlanzeige;
- für Ausländer: gültige Aufenthaltsgenehmigung.
FOTOS für die Identitätskarte im Papierformat:
- 3 Passfotos;
FOTOS für die elektronische Identitätskarte:
- 1 Passfoto der Größe 35 x 45 mm mit weißem Hintergrund, auf dem Foto dürfen die Zähne nicht sichtbar sein, der Blick muss klar nach vorne gerichtet sein, das Foto muss ausreichend belichtet sein
oder:
- Foto in digitaler Form: in diesem Fall muss die Auflösung mindestens 400 dpi groß sein, die Datei darf maximal 500 KB groß sein, das Format muss in JPG sein.
Feste Gebühr
Sekretariatsgebühr
- Königliches Dekret vom 18.06.1931, Nr. 773
- Königliches Dekret vom 06.05.1940, Nr. 635
- Passgesetz vom 21.11.1967, Nr. 1185.
Ausführlichere Informationen über die Verwendung der Identitätskarte als Reisedokument können auf der Internetseite des Außenministeriums unter der Adresse http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/ in italienischer Sprache abgerufen werden.
Letzte Aktualisierung: 05.08.2020, 18:07