Beiträge an die ladinischen Gemeinden zwecks Einrichtung und Ausstattung (Investitionen) von Kindergärten
Allgemeine Beschreibung
Für den Ankauf von Einrichtung und Ausstattung können Kindergärten in den ladinischen Tälern Beiträge bis zu einem Höchstausmaß von 70 Prozent der anerkannten Kosten gewährt werden.
Die Anträge können auf den hier veröffentlichten Formblättern abgefasst werden und müssen für jeden Kindergarten separat gestellt werden. Die Beitragsgesuche sind digital zu unterzeichnen und müssen jährlich bis spätestens 1. Februar an die Abteilung 18 Ladinische Bildungs- und Kulturverwaltung nur über die PEC-Adresse: repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it übermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Dieser Beitrag ist den Kindergärten in den ladinischen Tälern vorbehalten.
Die beizulegenden Unterlagen sind im Einzelnen:
- Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Aufstellung der vorgesehenen Kosten
- technischer Bericht bei umfassenden Projekten
- technische Zeichnungen falls vorhanden
- Finanzierungsplan
- Zeitplan (nur bei mehrjährigen Investitionsausgaben
- Stellungnahme der zuständigen Kindergartendirektion.
Keine Kosten
Artikel 5, Absatz 2, Landesgesetz vom 16. Oktober 1992, Nr. 37, i. g. F.
Beschluss der Landesregierung vom 8. August 2017, Nr. 860
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 15.01.2024, 18:04