Wasser - Hydrogeologische Studie
Allgemeine Beschreibung
Hydrogeologische Studien
Folgende Nutzungen von Grund- und Oberflächengewässern erfordern, gemäß L.G. 18.06.02 Nr. 8 in geltender Fassung, die Erarbeitung von hydrogeologischen Studien:
- Wasserableitung für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes
- Nutzung von Mineralwasservorkommen
- Wasserentnahmen aus Tiefbrunnen für Kühl- und Wärmezwecke
- Andere Wassernutzungen
Die hydrogeologischen Studien für "bereits genutzte Trinkwasservorkommen" und der Großteil der Vorschriften in den einzelnen Trinkwasserschutzzonen sind im DLH vom 24. Juli 2006, Nr. 35 definiert. Die spezifischen Vorschriften können unten heruntergeladen werden.
- Landesgesetz vom 18.06.2002 Nr. 8 "Bestimmungen über die Gewässer"
- Beschluss der Landesregierung vom 30.06.2008 Nr. 2320 "Technische Richtlinien für den Bau, die Führung und Wartung von Vertikal- und Horizontalbrunnen sowie für die Niederbringung von Tiefbohrungen"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 24.06.2025, 10:45