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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Beiträge für den Bau von Kanalisationen, Kläranlagen und für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Artikel 54 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, sieht vor, dass den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit vorwiegend öffentlicher Beteiligung Beiträge für die Planung, die Realisierung und die Sanierung von Kläranlagen und Hauptkanalisationen sowie für Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen an Oberflächengewässern und am Grundwasser gewährt werden können

Die Anträge können jederzeit dem Verwaltungsamt für Umwelt der Autonomen Provinz Bozen vorgelegt werden.

Anträge,  die  eine  Ausgabe  unter  10.000,00 Euro vorsehen, werden nicht angenommen.

Das Verwaltungsamt für Umwelt überprüft die formelle Richtigkeit des Antrags.

Die technische Bewertung der Maßnahmen laut Artikel 54 Absatz 1 des Gesetzes obliegt dem Landesamt für Gewässerschutz nach den Kriterien der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Angemessenheit er Kosten und der Haushaltsverfügbarkeit.

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:
a)  Beschluss  der  Körperschaft  oder  Gesellschaft, die den Antrag stellt,
b) detaillierte Kostenschätzung,
c)  Ersatzerklärung,  dass  die  von  den  geltenden  Bestimmungen  vorgesehenen  Gutachten
und Ermächtigungen vorhanden sind,
d) Zeitplan der Tätigkeiten und Kosten 

 

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).

 

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 24.06.2025, 10:46