Abfall - Vernichtung von Dokumenten mit sensiblen Daten durch die Verbrennung
Allgemeine Beschreibung
Die Vernichtung von Dokumenten in Papierform, die vertrauliche, medizinische oder steuerliche Daten enthalten, ist durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutzgesetz) geregelt.
Vorzuziehen ist dabei eine Vernichtungsmethode, welche ein Recyceln des Papiermaterials zulässt.
In Ausnahmefällen kann das Amt für Abfallwirtschaft eine Vernichtung von Dokumenten durch die Verbrennung in der Müllverbrennungsanlage Bozen genehmigen.
Das Ansuchen mit Angabe des Antragstellers, der Menge, des Volumens und Art der zu vernichtenden Dokumente soll digital unterzeichnet und mittels E-mail oder Zertifiziertes Mail eingereicht werden. Das Ansuchen kann auch handschriftlich unterzeichnet werden; in diesem Fall ist eine Ablichtung eines Erkennungsausweises des Antragstellers beizulegen.
Das Ansuchen ist kostenfrei.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 24.06.2025, 10:48