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Abfall - Abnahme und Ermächtigung einer Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren wird durch den Artikel 2 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt.

Die Person welche die Anlage betreibt (Firmen) leitet den Antrag um Abnahme und Ermächtigung bei der Landesagentur für Umwelt weiter.

Ansuchen und Erklärung des Bauleiters, welche die Übereinstimmung der errichteten Anlage mit dem genehmigten Projekt bestätigt.

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.

Auch bei Ausstellung der Ermächtigung ist die Zahlung der Stempelsteuer von 16,00 Euro vorgesehen (siehe Formular "Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung"); Modalitäten wie oben angeführt.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).

 

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 24.06.2025, 10:48