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Das neue Südtiroler Bürgernetz

SUAP - Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten

Tscherms Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

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Allgemeine Beschreibung

CALLCENTER: Grüne Nummer 800 090 386 Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Was ist der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP)?

Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) dient als Schnittstelle zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand. Das Gesetz (D.P.R. 160/2010) beschreibt ihn sinngemäß wie folgt: Der Einheitsschalter ist für die Antragsteller die einzige Anlaufstelle für alle Verwaltungsangelegenheiten, die ihre Gewerbetätigkeit betreffen. Diese Anlaufstelle gibt eine einzige und prompte Antwort, stellvertretend für alle anderen öffentlichen Verwaltungen, die in das Verfahren involviertet sind.

 

Was bietet der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP)?

Unternehmer, Freiberufler und Handwerker können über den SUAP–Dienst online Unterlagen ausfüllen und versenden, die erforderlich sind, um ein Gesuch, eine Mitteilung oder eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einzureichen. Der Online-Dienst führt den Antragsteller schrittweise durch das Verfahren, das für den Beginn seiner gewerblichen Tätigkeit notwendig ist. Nach Ausfüllen der notwendigen Felder erstellt das Programm ein elektronisches Dokument mit den eingegebenen Daten im PDF-Format, das digital unterschrieben werden muss (Taste „unterschreiben” anklicken). Der Vordruck wird danach beim Anklicken der Taste „senden“ automatisch an den Einheitsschalter der eingangs auszuwählenden Gemeinde verschickt.

Die eingereichten Dokumente über den Einheitsschalter haben gesetzliche Gültigkeit. Der Einheitsschalter stellt eine Empfangsbestätigung aus und schickt diese an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die der Benutzer im Antragsformular angibt. Diese Bestätigung ist für den Beginn des Fristenablaufs gemäß Art. 5, Abs. 4 und 6 des D.P.R. Nr. 160/2010 gültig.

 

Wer kann den Antrag einreichen?

Der Antrag kann beim Einheitsschalter SUAP von folgenden Personen eingereicht werden:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer: Es handelt sich dabei um Personen, die ein direktes Interesse an der Einreichung des Antrages haben.

  • Bevollmächtigte Person/Branchenverband (Vermittler): Es handelt sich um Privatsubjekte (Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte, Branchenverbände, Patronate…) die von der direkt interessierten Person mittels Vollmacht mit dem Verfassen und dem Einreichen des Antrages beauftragt werden. Die Bevollmächtigten müssen die betroffene Person ständig über den Aktenstand und allfällige Mitteilungen der Gemeindeämter informieren.
    Hinweis für Vermittler: Die Vermittler müssen der Online-Akte auch die vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnete Sondervollmacht beilegen.

 

Auf der SUAP-Plattform derzeit verfügbare Online-Verfahren

Der Zugriff zum Dienst erfolgt:

  • über die Bürgerkarte Südtirol oder einer anderen nationalen Bürgerkarte (ihre digitale Unterschrift enthält auch eine nationale Bürgerkarte)

    • Hinweis: Nach der Anmeldung am Dienst des Einheitsschalters wird man auf das Portal "Impresainumgiorno" geführt. Meldet man sich das erste Mal am Dienst an, muss man sich im genannten Portal registrieren.


Außerdem benötigen Sie:

  • eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC)

  • eine digitaler Unterschrift

Bezahlung der Sekretariatsgebühren

Einige Gemeinden verrechnen für einzelne Verfahren Sekretariatsgebühren. Den entsprechenden Betrag berechnet der Einheitsschalter SUAP und kann wie folgt bezahlt werden

  1. Banküberweisung auf das Konto der Gemeinde mit Angabe des Zahlungsgrundes (in diesem Fall muss der Online-Akte eine gescannte Kopie der Zahlungsbestätigung beigelegt werden – erst danach wird es möglich sein, mit der Akte fortzufahren; bei Überweisungen mittels Online-Banking muss die gescannte Kopie der ermächtigten und nicht der vorgemerkten Überweisung beigelegt werden).



  1. Online mit Kreditkarte über einen Link vom Portal des Einheitsschalters zum Portal von CartaSì (den vom System erteilten Anweisungen folgen)

Im Zahlungsgrund müssen Vor- und Nachname des Inhabers oder die Firmenbezeichnung der Gesellschaft angegeben werden

Staatsgesetze

Art. 38, Absatz 3 des Gesetzesdekrets 25. Juni 2008, Nr. 112

Dekret des Präsidenten der Republik 07.09.2010, Nr.160

Landesgesetze

Landesgesetz 19.07.2011, Nr.8

 

CALLCENTER: Grüne Nummer 800 816 836

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Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 20.01.2021, 16:16