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Vormerkung von Gesundheitsleistungen

Ein Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes

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Allgemeine Beschreibung

Wer Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen will, muss diese vormerken.

Folgende Leistungen können vorgemerkt werden:

  • fachärztliche Visiten
  • instrumental-diagnostische Untersuchungen
  • Blutabnahmen und Laborleistungen
  • Vorsorgeleistungen
  • Privatvisiten im Krankenhaus

Für die meisten Vormerkungen braucht es eine Verschreibung. Auf der Verschreibung vermerkt die Ärztin/der Arzt die Dringlichkeit der Leistung:

  • U (dringend): innerhalb 24 Stunden, direkter Zugang über die Notaufnahme, keine Vormerkung notwendig
  • B (prioritär): innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage
  • D (aufschiebbar): Fachvisiten innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage, instrumental-diagnostische Leistungen innerhalb von 60 Tagen nach Anfrage
  • P (programmiert): innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage

Die Vormerkung kann online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter vorgenommen werden:

 

SaniBook – die Online-Vormerkung

Über das Online-Portal bzw. die App SaniBook (sanibook.sabes.it) ist die Vormerkung rund um die Uhr möglich. SaniBook zeigt die verfügbaren Termine und Orte an. Auch kann man einen Termin verschieben oder absagen. Wichtig ist die rechtzeitige Absage (es müssen mindestens zwei Arbeitstage zwischen Absage und Termin liegen), damit keine Verwaltungsstrafe anfällt.

Die Einheitliche Vormerknummer 100 100

Um die Vormerkung zu vereinfachen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine einheitliche Telefonnummer eingerichtet, die 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474). Sie funktioniert mit allen vier Südtiroler Vorwahlen und ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv.

Vormerkung über E-Mail

Über die E-Mail-Adresse vormerkungen@sabes.it können ebenfalls Facharztvisiten, instrumental-diagnostische Untersuchungen und Laborleistungen vorgemerkt werden.

 

Vormerkung von Vorsorgeleistungen (z.B. Impfungen für Kinder)

Die Leistungen im Bereich Prävention und Gesundheitsvorsorge, wie z.B. Mammographie-Screening, Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen für Privatinteressen (Führerschein, Invalidenparkschein, Waffenpass usw.), Impfungen von Kindern und Erwachsenen, werden auch über die Landesweite einheitliche Vormerkstelle vorgemerkt.

Die Telefonnummer für die Vormerkung von Vorsorgeleistungen lautet 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474). Sie ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv. Die E-Mail-Adresse lautet elvs-vorsorge@sabes.it. Auch eine Vormerkung an den Multifunktions-Kassenschaltern ist möglich.

Alle Informationen zur Vormerkung von Vorsorgeleistungen finden Sie hier.

 

Vormerkung von Privatvisiten im Krankenhaus

Für die Vormerkung von Privatvisiten gibt es ebenfalls eine eigene Telefonnummer: 0471 466 466. Sie ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv. Die E-Mail-Adresse lautet lpi@sabes.it. Privatvisiten können auch online über SaniBook (sanibook.sabes.it) vorgemerkt werden.

Für die Vormerkung von Privatvisiten braucht es keine Verschreibung. Die Leistung muss vom Patienten/von der Patientin selbst bezahlt werden.

Alle Informationen zur Vormerkung von Privatvisiten finden Sie hier.

 

Absage einer Vormerkung

Alle Informationen darüber, wie man einen vorgemerkten Termin richtig absagt, finden Sie hier.

 

Wie vormerken?
Sie können Leistungen online, telefonisch, am Schalter oder per E-Mail über einen der folgenden Kontaktkanäle vormerken, absagen bzw. verschieben:

  • Telefon: 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474)
  • Web: sanibook.sabes.it
  • E-Mail: für Gesundheitsleistungen: vormerkungen@sabes.it
    für Vorsorgeleistungen: elvs-vorsorge@sabes.it
  • Kassadienste Multifunktionsschalter: an den unten aufgeführten Standorten. Bitte beachten Sie: Einige Leistungen werden an den Schaltern der Abteilungen/Ambulanzen vorgemerkt
     
  • Bozen Krankenhaus
    Eingang Poliambulatorien Erdgeschoss Montag-Freitag 8:00-16:45
    Eingang Lorenz-Böhler-Straße Erster Stock Montag-Freitag 08:00-16:00
    Neue Klinik Erdgeschoss Montag-Freitag 8:00-16:45
    Gebäude ”W” Erdgeschoss Montag-Freitag 8:00-16:45
     
  • Bozen und Unterland
    Sprengel Bozen/Gries-Quirein Montag-Freitag 08:00-16:30
    Sprengel Bozen/Don Bosco Montag-Donnerstag 09:30-12:30 und 14:30-16:30, Freitag 09:30-12:30
    Sprengel Unterland/Neumarkt Montag-Donnerstag 08:00-12:30 und 14:00-16:30, Freitag 08:00-12:30
    Sprengel Eppan/St. Michael Plazerstraße Montag-Donnerstag 08:00-12:30 und 14:00-16:30, Freitag 08:00-12:30
    Sprengel Eppan/Terlan Niederthorstraße Dienstag 09:00-12:30 und 14:00-16:30
    Sprengel Eppan/Kaltern Rottenburger-Platz Donnerstag 09:30-12:30 und 14:00-16:30
    Sprengel Leifers Montag-Donnerstag 08:00-12:30 und 14:00-16:30, Freitag 08:00-12:30
    Sprengel Sarnthein Montag und Mittwoch 10:30-12:30 und 14:00-16:00
     
  • Meran
    Krankenhaus Turm B Hochparterre Montag-Freitag 08:00-16:30
    Krankenhaus Rehagebäude Erdgeschoss 08:00-13:00 und 14:00-16:30
    Sprengel Meran/Romstraße Montag-Dienstag-Mittwoch und Freitag 07:30-12:00, Donnerstag 07:30-12:00 und 14:00-16:00|
    Sprengel Lana Montag-Dienstag-Mittwoch 08:20-12:00, Donnerstag 08:20-12:00 und 14:00-15:30, Freitag 07:30-11:00
     
  • Schlanders
    Krankenhaus Haupteingang Erdgeschoss Montag-Freitag 08:00-16:00
    Krankenhaus Annahmeschalter Erdgeschoss Montag-Freitag 08:00-16:00
    Sprengel Mals Montag-Dienstag und Freitag 09:00-12:00, Mittwoch 08:00-12:00, Donnerstag 08:00-12:00 und 14:00-15:30
     
  • Brixen
    Krankenhaus Gebäude D Erdgeschoss Montag-Donnerstag 8:00-16:00, Freitag 8:00-13:00
     
  • Sterzing
    Krankenhaus Haupteingang Erdgeschoss Montag/Mittwoch/Donnerstag/Freitag 08:30-12:30, Dienstag 14:00-16:30
     
  • Bruneck
    Krankenhaus Haupteingang Erdgeschoss Montag-Freitag 8:00-16:00
     
  • Innichen
    Krankenhaus Haupteingang Erdgeschoss Montag-Freitag 8:00-16:00
Verschreibung und Gesundheitskarte

Für alle Leistungen wird das Ticket (Selbstkostenbeteiligung) bezahlt.

Vorgemerkte und nicht durchgeführte Visiten: Aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung Nr. 657 vom 03.07.2018 und Nr. 1121 vom 30.10.2018 müssen Patientinnen und Patienten, die eine vorgemerkte Visite nicht rechtzeitig absagen, mit einer Verwaltungsstrafe von 35,00 Euro plus Kosten für die postalische Zustellung rechnen, auch wenn sie von der Kostenbeteiligung befreit sind. Weitere Informationen auf dieser Seite https://www.sabes.it/absagen

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Letzte Aktualisierung: 08.05.2025, 17:35