Voraussetzungen für die Tätigkeit des gewerblichen Güterkraftverkehrs
Allgemeine Beschreibung
Für die Ausübung der Tätigkeit des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Fahrzeugen, deren Gesamtmasse über 1,5 Tonnen betragen, sind vier Voraussetzungen notwendig:
Mitteilung der Voraussetzungen - Formular A2C-D
- Zuverlässigkeit
- Fachliche Eignung
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Niederlassung
Unternehmen, welche die Tätigkeit mit Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse bis 1,5 Tonnen ausüben, müssen nur die Zuverlässigkeit nachweisen.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 31.07.2024, 20:19