Tagesmutterdienst/Tagesvaterdienst - Akkreditierung des Dienstes
Allgemeine Beschreibung
Das Land erteilt, im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Ermächtigung zur Ausführung des Dienstes für den Tagesmutterdienst/Tagesvaterdienst.
Voraussetzung für die Erteilung der Akkreditierung ist die Übereinstimmung des Dienstes mit dem Ausbauplan der Kleinkinderbetreuungsdienste sowie den Akkreditierungskriterien.
Der Antrag um Akkreditierung des Tagesmütter-/Tagesväterdienstes setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Antrag mittels vorgefertigten Formulars;
- aktualisiertes Verzeichnis der Tagesmütter/Tagesväter;
- Kopie der Versicherungspolizze hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten sowie hinsichtlich des Unfallschutzes des Personals und der eingeschriebenen Kleinkinder;
- pädagogisches Konzept gemäß Artikel 5 des DLH Nr. 42/2017, aus dem auch das Stundenausmaß der pädagogischen Begleitung und des Einsatzes der Vertretungskräfte hervorgeht sowie den Plan zum Schutz des Kleinkindes gemäß Artikel 10 des DLH Nr. 42/2017 zur Sicherstellung der körperlichen, geistigen und sexuellen Unversehrtheit der Kleinkinder;
- Modell der Checkliste für die Kontrolle der Wohnungen der Tagesmütter/ Tagesväter;
- Modell des verwendeten Dienstvertrages zwischen Familie und Sozialgenossenschaft;
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
- Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13: "Neuordnung der Sozialdienste in Südtirol" in geltender Fassung, Art. 8, Absatz 1 Buchstabe x) und Art. 14, Absatz 6
- Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42 - Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten "Kriterien für die Akkreditierung des Tagesmutterdienstes /Tagesvaterdienstes"
Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verantwotlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it
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Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person die Direktorin der Familienagentur an ihrem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: Ministero per le politiche della famiglia, Regierungskommissariat und andere lokale, nationale und europäische öffentliche Körperschaften oder öffentliche Einrichtungen, In-House-Gesellschaften oder Hilfskörperschaften der Autonomen Provinz Bozen. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer ist nicht vorgesehen.
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Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar mindestens zehn Jahre nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gemäß Artikel 2220 ZBG.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 07.05.2025, 14:24