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Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente der Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfenden Familienangehörigen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag für Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfenden Familienangehörigen, welche im Bezugsjahr (ist das Jahr vor dem Jahr der Antragstellung) bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ex-SCAU) eingetragen sind. Der Beitrag kann in Anspruch genommen werden, sofern die betroffene Person nachweist, dass sie im jeweiligen Bezugsjahr zu eigenen Lasten in eine durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 252/2005 mit seinen späteren Änderungen geregelte Zusatzrentenform eingezahlt hat.

● Beim landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich um einen Viehzuchtbetrieb, welcher sich in einer besonders ungünstigen Lage befindet, das heißt:

  1. mindestens 50 Erschwernispunkte, die nach den geltenden Bestimmungen zur Förderung der Berglandwirtschaft festgelegt sind,
  2. höchstens 3 ha Obst- oder Weinbaufläche,
  3. mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten,
  4. höchstens 22.000,00 € außerbetriebliches Bruttoeinkommen von Seiten des Titelträgers und der als aktiv eingetragenen Familienmitglieder (vom Bruttogesamteinkommen ausgeschlossen werden Boden- und Besitzertrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, Bezüge aus der Rentenversicherung für selbstbewirtschaftende Bauern, Einkommen aus Tätigkeiten im Sinne des Art. 2135 des Zivilgesetzbuches).

Für die Punkte 1 und 2 gilt der Stand am 1. November des Bezugsjahres (ist das Jahr vor dem Jahr der Antragstellung). Bei Punkt 3 gilt der Durchschnittswert der Großvieheinheiten im Bezugsjahr. Für den Punkt 4 gilt das 2 Jahre vor dem Jahr der Antragstellung erworbene Einkommen.

● Einzahlung von mindestens 500 € in einen Zusatzrentenfond im Bezugsjahr.

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens über die Patronaten des Landes, oder in selbständiger Art gewährt mittels dem Online-Dienst myCivis.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag beträgt jährlich 500,00 € bei ganzjähriger Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ex-SCAU). Bei kürzerer Eintragung vermindert sich der Beitrag dementsprechend (Beispiel: bei einer Eintragung von 2 Monaten beträgt der Beitrag 83,33 €, das sind 2/12 von 500,00 €).
Er wird an die Gesellschaft Pensplan Centrum A.G. überwiesen, welche diesen an den Zusatzrentenfond, bei welchem der/die Begünstigte versichert ist, weiterleitet.

 

Rangliste im Falle ungenügender Finanzmittel
Für diesen Beitrag ist eine jährliche Gesamtausgabe vorgesehen. Falls der Höchstbetrag der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreicht, um den Beitrag allen Antragstellern auszuzahlen, erstellt die ASWE eine Rangliste. Die Viehzuchtbetriebe mit der höheren Anzahl an Erschwernispunkten haben Vorrang. Bei gleicher Anzahl der Erschwernispunkte, hat die ältere antragstellende Person Vorrang. Bei Gleichheit der beiden vorher genannten Kriterien, hat die antragstellende Person Vorrang, die einen höheren Beitrag in den Zusatzrentenfond eingezahlt hat. 

 

Transparenz
Informationen über die Dauer des Verfahrens, den Verfahrensverantwortlichen, die Ersatzbefugnis und Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtsschutzes unter dem folgenden Link

 

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Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024, 16:17