Beiträge Innovation - Ausschreibung Innovationscluster 2019
Allgemeine Beschreibung
Dieser Dienst sieht Beihilfen für die Realisierung von Innovationsclustern vor (Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2016, Art. 17).
Die Provinz unterstützt mit vorliegender Ausschreibung die Bildung, Erweiterung und Belebung von Innovationsclustern, die in Südtirol realisiert werden.
Die Ausschreibung ist mit 5.000.000 Euro dotiert. Die Mittel werden wie folgt verteilt: 1.500.000 Euro für 2019, 1.700.000 Euro für 2020, 1.800.000 Euro für 2021.
Begünstigte der Beihilfen können ausschließlich die juristischen Personen sein, welche einen neuen Innovationscluster gründen oder einen bereits bestehenden Innovationscluster weiterentwickeln und betreiben.
• Falls die juristische Person bereits gegründet ist, wird der Antrag von der juristischen Person, die den Innovationscluster betreibt, eingereicht.
• Falls die juristische Person noch nicht gegründet wurde, erfolgt die Einreichung durch die am Innovationscluster beteiligten Unternehmen / Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. In diesem Falle wird der Beihilfeantrag von den gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Unternehmen / Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung unterzeichnet.
Innovationscluster sind Gruppierungen von mindestens fünf eigenständigen Unternehmen, die aktiv mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zusammenarbeiten und die in den jeweiligen Arbeitsbereichen des Innovationsclusters Forschung betreiben.
Der juristischen Person, die den Innovationscluster betreibt, obliegt es, diesen zu aktivieren oder weiterzuentwickeln sowie die Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten und Anlagen und den Zugang zu diesen zu verwalten. Der Zugang muss unbeschränkt gewährt werden.
Die Räumlichkeiten, Anlagen und Tätigkeiten des Innovationsclusters müssen mehreren Nutzern offenstehen und der Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden. Unternehmen, die mindestens 10 Prozent der Investitionskosten des Innovationsclusters finanziert haben, können einen bevorzugten Zugang zu günstigeren Bedingungen erhalten. Um Überkompensationen zu verhindern, muss der Zugang in einem angemessenen Verhältnis zum Investitionsbeitrag des Unternehmens stehen; ferner müssen die Vorzugsbedingungen öffentlich gemacht werden.
Gebühren für die Nutzung der Anlagen und die Beteiligung an Tätigkeiten des Innovationsclusters müssen dem Marktpreis entsprechen beziehungsweise die Kosten widerspiegeln.
Die juristische Person, die den Innovationscluster betreibt, muss vor der Ausbezahlung der ersten Rate der Beihilfe eine Kapitalausstattung und/oder eine Gesellschafterfinanzierung in Höhe von mindestens 50.000,00 Euro erreichen.
Die Beihilfeanträge werden auf elektronischem Wege von der zertifizierten PEC-Adresse des Antrag stellenden Unternehmens an die zertifizierte PEC-Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.it laut den Modalitäten der geltenden Gesetzgebung beim zuständigen Amt eingereicht. Dabei ist ausschließlich der vom zuständigen Amt ausgearbeitete und auf der Internetseite www.provinz.bz.it/innovation abrufbare Vordruck zu verwenden.
Dem Antrag muss ein mindestens dreijähriger Businessplan des Innovationsclusters beigelegt werden.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 14.03.2024, 13:16