Kleinkrafträder
Allgemeine Beschreibung
ACHTUNG: Um Zugang zum Schalter für Fahrzeuge zu erlangen, ist es notwendig auf dieser Webseite ein Termin online vorzumerken, siehe Schaltfläche "Merken Sie einen Termin vor", Achtung: beim Termin ist es notwendig die Einzahlungsbestätigung mittels PagoPA mit sich zu haben, siehe weitere Infos unter Kosten.
Am Schalter ist es nicht notwendig eine Nummer zu nehmen, sondern man wird mit der Nummer aufgerufen, die bei der Vormerkung zugewiesen worden ist und in der Vormerkungsbestätigung zu finden ist (z.B. P-0001).
Es ist nur mehr möglich mittels der neuen Zahlungsart zwischen Bürger und öffentliche Verwaltung PagoPA, die Dienste der Motorisierung zu bezahlen.
Mit dem 14.07.2006 wurde die Zulassung des Kleinkraftrads neu reglementiert. Ab diesem Datum, sind die alten Kennzeichen für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassen.
Ein Kleinkraftrad ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und durch die Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Auch vierrädrige Minicars fallen in diese Kategorie.
Fabrikneues Kleinkraftrad: Übereinstimmungsbescheinigung (certificato di conformità) und eventuell die vom Transportministerium vorgesehene Erklärung für die Zulassung („dichiarazione per l’immatricolazione“), ausgestellt vom Fahrzeughersteller.
In diesem Fall wird eine Zulassungsbescheinigung mit dem dazugehörenden Kennzeichen ausgestellt.
Das Kennzeichen ist personengebunden und somit Eigentum der Person. Beim Verkauf des Kleinkraftrades muss der Eigentümer das Kennzeichen abnehmen und stilllegen und kann dieses beim Ankauf eines neuen Kleinkraftrades wieder verwenden.
Gebrauchtes Kleinkraftrad: die Mitteilung der vorübergehenden Stilllegung des Kleinkraftrads.
In diesem Fall wird eine neue Zulassungsbescheinigung mit dem dazugehörenden Kennzeichen ausgestellt.
Verkauf eines Kleinkraftrads: Antrag um die vorübergehende Stilllegung eines Kleinkraftrads. Diese Mitteilung der vorübergehenden Stilllegung des Kleinkraftrads ist dem Käufer auszuhändigen, welcher seinerseits um eine neue Zulassungsbescheinigung und ein neues Kennzeichen ansucht.
Die Mitteilung der vorübergehenden Stilllegung des Kleinkraftrads ist für den Verkäufer kostenlos, wenn gleichzeitig die neue Zulassung beantragt wird. Folglich müssen sowohl Verkäufer als auch Käufer am Schalter anwesend sein. Falls hingegen der Verkäufer die Stilllegung allein durchführen will, dann kostet es 42,20 €.
Ausfuhr: bei Ausfuhr eines Kleinkraftrads ins Ausland, ist der Besitzer verpflichtet, sich im Besitz des Fahrzeugscheins an den Schalter zu wenden, um eine Bestätigung über die erfolgte Abmeldung wegen Ausfuhr zu erhalten.
Für die Ausfuhr in EU Länder wird die annullierte Zulassungsbescheinigung ausgehändigt.
Für die Ausfuhr in nicht EU Länder wird eine Kopie der annullierten Zulassungsbescheinigung ausgehändigt.
Verschrottung: Der Eigentümer muss sich zur Verschrottung seines Kleinkraftrades an ein autorisiertes Verschrottungsunternehmen wenden. Dieses stellt eine Erklärung aus, die beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität oder bei irgend einer Autoagentur, zusammen mit der Zulassungsbescheinigung abgegeben werden muss um das Kleinkraftrad abzumelden, falls das Kennzeichen vom neuen Typ ist (6 Ziffern), falls es hinegegen vom alten Typ ist (5 Ziffern), dann ist es nicht notwendig die Abmeldung anzufragen.
Duplikat der Zulassungsbescheinigung: im Falle von Diebstahl, Verlust oder Vernichtung, wird ein Antrag um ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung beim Schalterdienst eingereicht. Dem Antrag muss die Meldung der zuständigen Polizeibehörde beigelegt werden. Das Kennzeichen bleibt dasselbe.
Verlust des Kennzeichens: im Falle von Verlust oder Beschädigung des Kennzeichens, stellt man einen Antrag um Wiederzulassung des Kleinkraftrads. Dem Antrag muss die Meldung der zuständigen Polizeibehörde und die Zulassungsbescheinigung beilgelegt werden.
Wo?
Bei Autoagenturen oder beim Schalterdienst für Fahrzeuge, Sigismund Schwarz Str. 40, Bozen.
Bei Minderjährigen, muss der Antrag vom Elternteil oder eines Erziehungsberechtigten unterschrieben sein
Fabrikneues Kleinkraftrad:
- Übereinstimmungsbescheinigung (certificato di conformità)
Gebrauchtes Kleinkraftrad:
- Mitteilung der vorübergehenden Stilllegung.
Verlust:
- Meldung der zuständigen Polizeibehörde
- gültiger Personalausweis, falls minderjährig auch den Ausweis des Elternteiles,
- für nicht-EU-Bürger ist die gültige Aufenthaltsgenehmigung oder die gültige Aufenthaltserlaubnis erforderlich; falls diese verfallen sein sollte, muss die Verlängerungsbestätigung vorgewiesen werden
. Zulassung oder Wiederzulassung: 55,78 € PagoPA Einzahlungskodex B099
· Besitzumschreibung mit Kennzeichen: 55,78 € PagoPA Einzahlungskodex B099
· Besitzumschreibung ohne Kennzeichen: 42,20 € PagoPA Einzahlungskodex B003
· Vorübergehende Stilllegung: 42,20 € PagoPA Einzahlungskodex B003
· Ausfuhr oder Verschrottung: 42,20 € PagoPA Einzahlungskodex B003
Um die vorgesehenen Gebühren über das PagoPA-System zu bezahlen, ist es erforderlich:
- über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben einzusteigen.
- Wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa".
- Wählen Sie "Nuovo pagamento".
- Wählen Sie den Tarif von Bozen aus, sehr wichtig, sonst kann die Einzahlung am Schalter der Motorisierung in Bozen, nicht verwendet werden.
- Wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers.
- Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu zahlenden Antrag.
Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche "+" klicken.
- mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw.
oder
- mit „Stampa avviso di pagamento”: drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und am Schalter Fahrzeuge, zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.
Die einzige gültige Bestätigung ist die vom „portale dell’automobilista“ ausgedruckte, nicht die, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.
Um die Bestätigung zu drucken, müssen Sie:
1. auf den reservierten Bereich des „portale dell’automobilista“ zugreifen.
2. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den bezahlten Antrag.
3. Wählen Sie die Schaltfläche "+" und den Punkt "Stampa ricevuta di pagamento" (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden)
Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA. Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA .
Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it
Artikel 97 des CDS, DL 30.04.1992 Nr. 285
DPR 6.03.2006, Nr. 153
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 10.03.2025, 15:12