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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften) - Grundbuchsbewegungen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

a) Grundbuchsbewegungen betreffend das Liegenschaftsvermögen (Grundstücke) einer Agrargemeinschaft:

Ein Verkauf, Tausch oder Ankauf von Grundstücken muss im Rahmen einer Vollversammlung von mindestens Zweidrittel der gesamten Teilhaber bzw. in zweiter Einberufung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Teilhaber befürwortet werden. Der Beschluss wird dem Amt für bäuerliches Eigentum zur gesetzlich vorgesehenen Genehmigung vorgelegt.

Dasselbe Verfahren gilt auch für die Errichtung einer Dienstbarkeit (z.B. ein Durchgangs- und Durchsfahrtsrecht) und eines Erbbaurechtes (z.B. Oberflächenrecht).

Antragsformulare zum Herunterladen:

b) Grundbuchsbewegungen betreffend die Miteigentumsanteile einer Agrargemeinschaft:

Die Aufteilung von Anteilen und ihre Abtrennung von der realrechtlich verbundenen Liegenschaft (Einlagezahl oder Parzelle) muss vom Landesrat für Landwirtschaft ermächtigt werden. Die Anträge werden beim Amt für bäuerliches Eigentum gestellt. Voraussetzung dazu ist eine vorherige Befürwortung seitens der Agrargemeinschaft.

Antragsformular zum Herunterladen:

Die Veräußerung von Anteilen muss auf jeden Fall von der Versammlung der Gemeinschaft ermächtigt werden, sofern diese nicht gemeinsam mit der realrechtlich verbundenen Liegenschaft veräußert werden.

 

Nach Einholen der oben genannten Genehmigungen bzw. Ermächtigungen können die Verträge beim Notar abgeschlossen werden.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 10.11.2023, 19:03