Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften) - Grundbuchsbewegungen
Allgemeine Beschreibung
a) Grundbuchsbewegungen betreffend das Liegenschaftsvermögen (Grundstücke) einer Agrargemeinschaft:
Ein Verkauf, Tausch oder Ankauf von Grundstücken muss im Rahmen einer Vollversammlung von mindestens Zweidrittel der gesamten Teilhaber bzw. in zweiter Einberufung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Teilhaber befürwortet werden. Der Beschluss wird dem Amt für bäuerliches Eigentum zur gesetzlich vorgesehenen Genehmigung vorgelegt.
Dasselbe Verfahren gilt auch für die Errichtung einer Dienstbarkeit (z.B. ein Durchgangs- und Durchsfahrtsrecht) und eines Erbbaurechtes (z.B. Oberflächenrecht).
Antragsformulare zum Herunterladen:
- Antrag auf Genehmigung für den Verkauf, Ankauf oder Tausch von Agrargemeinschaftsgütern
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Dienstbarkeit zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und Veräußerung eines Erbbaurechtes zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Dienstbarkeit der Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Abstandes zur Grenze bei Bauten zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern
b) Grundbuchsbewegungen betreffend die Miteigentumsanteile einer Agrargemeinschaft:
Die Aufteilung von Anteilen und ihre Abtrennung von der realrechtlich verbundenen Liegenschaft (Einlagezahl oder Parzelle) muss vom Landesrat für Landwirtschaft ermächtigt werden. Die Anträge werden beim Amt für bäuerliches Eigentum gestellt. Voraussetzung dazu ist eine vorherige Befürwortung seitens der Agrargemeinschaft.
Antragsformular zum Herunterladen:
Die Veräußerung von Anteilen muss auf jeden Fall von der Versammlung der Gemeinschaft ermächtigt werden, sofern diese nicht gemeinsam mit der realrechtlich verbundenen Liegenschaft veräußert werden.
Nach Einholen der oben genannten Genehmigungen bzw. Ermächtigungen können die Verträge beim Notar abgeschlossen werden.
Die Interessentschaft bzw. Nachbarschaft muss im amtlichen Verzeichnis der Agrargemeinschaften eingetragen sein.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 10.11.2023, 19:03