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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Förderungen an Genossenschaftsverbände im Bereich des Genossenschaftswesens

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Beiträge im Sinne des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, Art. 23/quater, zugunsten der anerkannten Vertretungsverbände der Genossenschaften, für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität im Bereich des Genossenschaftswesens.

Die Beiträge werden entweder im Rahmen der EU-Freistellungsverordnung oder als „de minimis-Beihilfen“ gewährt.

Die geförderten Initiativen werden von Berufsverbänden oder von Dienstleistungsgenossenschaften durchgeführt, müssen sich aber an externe Nutznießer richten und nicht direkt an den Antragsteller.

Für die Nutzung des Dienstes ist es notwendig folgende Dokumente vorzulegen, gemäß Beschluss der Landesregierung vom 26. April 2016 Nr. 437, in geltender Fassung

a) Kostenvoranschläge oder detaillierte Kostenaufstellung,

b) Beschreibung der Initiative, mit Angabe der Ziele, der Zeiten für die Umsetzung und die Ausstellung der entsprechenden Ausgabenbelege sowie der Auswirkungen und Folgen für die jeweiligen Unternehmen,

c) zeitlicher Ablaufplan der Initiativen, wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken,

d) Finanzierungsplan,

e) De-Minimis-Erklärung,

f) eventuelle weitere vom zuständigen Landesamt angeforderte Unterlagen.

Die vorgesehene Stempelgebühr für das Fördergesuch ist zu entrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024, 11:02