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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Energie - Beiträge für den hydraulischen Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen für Unternehmen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Das Land Südtirol gewährt Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für Maßnahmen, die in Südtirol durchgeführt werden.

Ausgabenbelege, auf welchen kein CUP-Code angebracht worden ist, werden nicht für die Auszahlung des Beitrages berücksichtigt.

Die Begünstigten sind verpflichtet, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auszahlung des Beitrags die Gebäude oder die Baueinheiten, für welche Maßnahmen gefördert wurden, nicht zu verkaufen oder die wirtschaftliche Tätigkeit im Gebäude, an welchem die Maßnahmen durchgeführt wurden, nicht einzustellen.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der Informationsbroschüre

Weitere Informationen über die Zugangsvoraussetzungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der Informationsbroschüre.

Weitere Informationen über die notwendigen Dokumente für den Beitragsantrag finden Sie in der Informationsbroschüre.

 

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. 

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 24.06.2025, 10:46