Mensa für Schüler
Allgemeine Beschreibung
Die Gemeinden betreiben die Schulausspeisung (Mensen) für die Grund-, Mittel- und Oberschulen. Die Mahlzeiten werden täglich in den Großküchen im Gemeindegebiet zubereitet. Vorrangiges Ziel der Schulverpflegung ist es, den Kindern und Jugendlichen eine gesunde und ausgewogene Ernährung in einem angenehmen Ambiente anzubieten, ein geselliges Beisammensein bei Tisch zu fördern und den Schulbesuch am Nachmittag zu erleichtern.
Die Speisepläne werden in Übereinstimmung mit den Referenzwerttabellen für die Nährstoffzufuhr des Gesundheitsministeriums ausgearbeitet und von den Fachkräften des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung des Sanitätsbetriebs Südtirol geprüft und zugelassen.
Die mehrwöchigen Speisepläne orientieren sich an den Jahreszeiten. Dabei kommen auch Bioprodukte und Lebensmittel aus der Region zum Einsatz. Auf dem Speiseplan stehen auch typische, regionale Gerichte.
Das Essen in der Schulausspeisung kann ab dem zweiten Schultag in Anspruch genommen werden: Jede Schule bestimmt ihren eigenen Dienstkalender in Abhängigkeit der verfügbaren Plätzen.
Die Anmeldung erfolgt online durch einen Elternteil, eine/n Sorgeberechtigten, einen Vormund oder durch die Pflegeeltern.
So greifen Sie auf den Online-Dienst zu.
- Zum Essen in der Schulausspeisung werden Schülerinnen und Schüler der Primar- und der Sekundarstufe sowie der Berufsschulen und die mit der Aufsicht beauftragten Lehrkräfte zugelassen.
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Die Termine für die Anmeldung werden jährlich auf den Websites und über die digitalen Kanäle der Gemeinden bekanntgegeben.
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Anmeldungen, die nach den veröffentlichten Terminen eintreffen, können berücksichtigt werden, solange noch Plätze frei sind. Nähere Auskünfte finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinde.
Es gibt folgende Möglichkeiten zur Zugriff auf den Online-Dienst:
- mit SPID (das ist die einheitliche digitale Identität zur Nutzung der Online-Dienste im öffentlichen Bereich). Informationen finden Sie in myCIVIS.
- mit CIE (elektronischer Personalausweis). Informationen finden Sie in myCIVIS.
- mit der aktivierten Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät. Informationen zur Aktivierung der Bürgerkarte und zur Installation von Lesegerät und Software finden Sie ebenfalls in myCIVIS.
Bei technischen Fragen können Sie sich an das Callcenter wenden unter der Grünen Nummer 800 816836 oder an die e-Mail-Adresse servicedesk@provinz.bz.it.
Falls aus gesundheitlichen Gründen eine individuelle Diät erwünscht ist, muss dies dem zuständigen Gemeindeamt rechtzeitig mitgeteilt werden - wann, wie und wo erfahren Sie in Ihrer Gemeinde.
Eine Gebührenermäßigung kann bei der Anmeldung beantragt werden. Vorzuweisen ist der FWL-Index (Faktor der wirtschaftlichen Lage) bezogen auf das Einkommen des Vorjahres. Der FWL-Index wird bei der Einreichung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet. Zum Beispiel: Um eine Gebührenermäßigung für das Schuljahr 2024/25 zu beantragen, müssen Sie den FWL-Index vom Jahr 2023 vorweisen.
Für das Schulessen bezahlen die Familien einen Kostenbeitrag. Die Gebühren und Gebührenermäßigungen legt jede Gemeinde mit einem eigenen Beschluss fest.
- Landesgesetz Nr. 7 vom 31. August 1974 „Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung“.
- Beschluss der Landesregierung Nr. 2019 vom 13. Juni 2005 „Richtlinien für die Beteiligung des Landes an den Führungskosten des Schulausspeisungsdienstes - Schuljahr 2005/06“ (in geltender Fassung).
- Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2 vom 11. Januar 2011 „Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen“.
Letzte Aktualisierung: 05.06.2025, 12:42