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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Schadenersatz aufgrund eines Zusammenstoßes mit Wild entlang Staats- und Landesstraßen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Dieses Verwaltungsverfahren wird auf Antrag eines Bürgers veranlasst, welcher klagt, Schäden als Folge eines Vorfalls, der wegen des Zusammenstoßes zwischen einem von ihm zum Zeitpunkt des Vorfalls gefahrenen bzw. ihm gehörenden Fahrzeug und einem Stück Wild erfolgt ist, erlitten zu haben.

Nach dem Einreichen obgenannten Antrags veranlasst das Verwaltungsamt für Straßen ein Ermittlungsverfahren. Dies besteht zunächst in Anfragen nach Fachgutachten, welche meistens den  Außenämtern der Abteilung Straßendienst zugerichtet sind. Daraufhin wird befunden, ob die außervertragliche Haftung der Landesverwaltung nach den jeweils zutreffenden Rechtsvorschriften besteht. Wird letztere Frage positiv beantwortet, so wird dem Antragsteller ein Vergleichsvorschlag gemacht und ihn zugleich ersucht, dem Verwaltungsamt für Straßen eine schriftliche unwiderrufliche Verzichtserklärung auf weitere aus dem gleichen Vorfall herkommenden Rechtsansprüche gegen die Verwaltung zu übermitteln. Wird der Vorschlag angenommen und dem Ersuchen entsprochen, so wird ein Dekret des Direktors des Verwaltungsamts für Straßen verfasst, mit dem er die Zahlung des Schadenersatzes dem Antragsteller veranlasst. Wird der Vorschlag nicht angenommen bzw. dem Ersuchen nicht entsprochen, so wird ein Ermittlungsverfahren wiederum eingeleitet. 

Wenn das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens hingegen negativ ist, wird ein Schreiben verfasst, mit dem die Verwaltung dem Antragsteller die Ablehnung seines Antrags mitteilt.

Bitte beachten Sie für den Online-Antrag folgende Punkte:

Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie die aktivierte Bürgerkarte oder  einen SPID.

Nehmen Sie bitte die unten aufgelisteten Dokumente zur Hand, füllen Sie diese vollständig aus und kaufen Sie die Stempelmarke bei Veranstaltungen im Freien, bevor Sie mit dem Online-Formular beginnen. Beachten Sie, dass die Online-Sitzung nach einem bestimmten Zeitraum verfällt, und Ihre Angaben verloren gehen könnten!

Die traditionelle Einreichung der Ansuchen bleibt aufrecht und identisch wie in den vorherigen Jahren.

Kopie von Fahrzeugschein, Kostenvoranschlag der Werkstatt

Landesgesetz vom 9. November 2001, Nr. 16

Verwaltungsrechtliche Haftung der Verwalter und des Personals des Landes und der Körperschaften des Landes

Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it; PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it

Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it

Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von von Landesgesetz vom 9. November 2001, Nr. 16 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore des Verwaltungsamtes für Straßen 12.7, mit Vollmacht Seiten des Direktors pro tempore der Abteilung Straßendienst 12.0, bei dessen Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: wie Amt für Ausgaben. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.

Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt

Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.

Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.

Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

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Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 10.02.2025, 13:15