Genehmigung für die Ausführung von Arbeiten im Bannstreifen der Landes- und Staatsstraßen
Allgemeine Beschreibung
Das Amt überprüft Anträge und stellt Verwaltungsakte aus bezüglich Besetzungen (sowohl zeitweilig als auch dauerhaft) und Arbeiten auf Staats- und Landesstraßen, dessen Infrastruktur und umliegenden Flächen wie Bannstreifen.
Es ist erforderlich sich an das Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol zu wenden für:
- Konzession für die Öffnung von Zufahrten von Staats- und Landesstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung
- Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung
- Konzession für die dauerhafte Besetzung der Straßendomäne im Sinne der Straßenverkehrsordnung
- Genehmigung zur Aufstellung von Gerüsten oder Baustellen für Bautätigkeiten und jegliche andere zeitweilige Besetzung der Straßendomäne
- Freischreibung von Kautionen
- Verlängerung der Frist für die Ausführung von Arbeiten
- Umschreibung von Konzessionen
- Widerruf von Konzessionen
Wenn die oben angeführten Besetzungen/Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit Einwohnerzahl unter 10.000 fallen, ist die diesbezügliche Gemeinde, nach Erhalt der Unbedenklicheitserklärung von Seiten der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, für die Ausstellung des definitiven Verwaltungsaktes zuständig. Daher müssen die diesbezüglichen Ansuchen bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Bitte beachten Sie für den Online-Antrag folgende Punkte:
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie die aktivierte Bürgerkarte oder einen SPID.
Nehmen Sie bitte die unten aufgelisteten Dokumente zur Hand, füllen Sie diese vollständig aus und kaufen Sie die Stempelmarke bei Veranstaltungen im Freien, bevor Sie mit dem Online-Formular beginnen. Beachten Sie, dass die Online-Sitzung nach einem bestimmten Zeitraum verfällt, und Ihre Angaben verloren gehen könnten!
Die traditionelle Einreichung der Ansuchen bleibt aufrecht und identisch wie in den vorherigen Jahren.
Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it; PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it
Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von Straßenverkehrsordnung (Legislativdekret vom 30. April 1992, Nr. 285), Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen (Dekret des Landeshauptmanns vom 17. August 2021, Nr. 24) angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore des Verwaltungsamtes für Straßen 12.7, mit Vollmacht Seiten des Direktors pro tempore der Abteilung Straßendienst 12.0, bei dessen Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: wie Amt für Einnahmen, andere Gemeindeämter. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis 5 Jahre nach der Fälligkeit oder Annullierung oder Widerruf der Maßnahme.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Letzte Aktualisierung: 10.02.2025, 12:38