Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 1000 Litern
Allgemeine Beschreibung
Für die Lagerung und Ausgabe von höchstens einem Kubikmeter Treibstoff in oberirdischen Tanks und Behältern, die vom Innenministerium zugelassen sind, ist vorbehaltlich der Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen und der Brandschutzbestimmungen und -verfahren keine Mitteilung des Tätigkeitsbeginns erforderlich, sofern sie ausschließlich betriebseigene Arbeitsmaschinen versorgen.
Die Inhaberinnen und Inhaber dieser Tanks müssen dem Landesamt für Handel und Dienstleistungen jährlich bis jeweils zum 28. Februar eine Übersicht über die im Vorjahr eingekaufte Treibstoffmenge in digitaler Form übermitteln.
Treibstoffmeldung für Inhaber von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 08.04.2024, 12:11