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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Führerscheinverlängerung

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Verlängerung ist alle 10 Jahre für die Klassen A und B fällig.

Für die gleichen Klassen ist die Verlängerung alle 5 Jahre fällig, wenn der Inhaber über 50 Jahre alt ist, und alle 3 Jahre bei über 70-Jährigen.

Dagegen sind die Fristen für die höheren Klassen für die über 60-Jährigen anders (siehe Tabelle unter Weitere Informationen).

Ablauf:

Die ärztlichen Visiten für Führerscheine können über die landesweite, einheitliche Vormerkstelle (ELVS) gebucht werden.

Landesweite Einheitliche Vormerkstelle für die Vorsorge

Telefon:+39 0471/0472/0473/0474 - 100 100

E-mail: elvs-vorsorge@sabes.it

Dienstzeiten: Montag-Freitag 08:00-16.00 Uhr

Schalter: Multifunktions-Kassenschalter in den Krankenhäusern

Zugang: Telefon, E-Mail und Schalter

Vormerkungen per E-Mail: Die übermittelten Anfragen müssen folgende Daten enthalten: Nachname, Name, Geburtsdatum, Telefonnummer und Beschreibung der benötigten Leistungen. Die antragstellende Person wird von der ELVS für Vorsorge innerhalb von 2 Arbeitstagen kontaktiert.

Seit Februar 2014 wird ein neues Verfahren bei der Erneuerung der Führerscheine von dem Ministerium für Transporte und Infrastrukturen angewandt. Das für die Erneuerung des Führerscheins notwendige ärztliche Zeugnis wird direkt auf einem telematischen Wege, über Internet, an die zentrale Motorisierungsstelle in Rom übermittelt, welches dann einen neuen Führerschein in Card – Format ausstellt

Nur im Falle einer Verpflichtung bei der Ärztekommission:

Kontakte überörtliche Ärztekommission:

Überörtliche Ärztekommission für Führerscheine:
G.-Gallilei-Strasse Nr. 10/H - 2. Stock,
39100 Bozen

Telefon 0471/43 92 26 (Dienstag von 08:30 bis 13:00 – Donnerstag von 08:30 bis 11:30)

Telefax: 0471/43 92 92

E-Mail: fuehrerscheinkommission.bz@sabes.it

Portal: fuehrerscheinkommission.sabes.it

Schalter: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr

 

  • ein Foto in Passformat
  • Zahlungsbelegs mittels PagoPa Plattform, Tarif „N004-Führerscheinerneuerung”;
  • Steuernummer
  • gültiger Ausweis
  • Führerschein

Zahlbar nur mittels PagoPa Plattform und Zugriff mittels SPID oder CIE auf das Portal www.ilportaledellautomobilista.it durchzuführen
Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, die Einzahlung wie folgt durchzuführen:

  • Gehen Sie auf das Portal: www.ilportaledellautomobilista.it
  • Klicken Sie auf „Accedi al portale“ (mittels SPID oder CIE)
  • Klicken Sie auf „Accesso ai servizi“
  • Klicken Sie auf „Pagamenti pratiche online PagoPa”
  • Klicken Sie auf „Nuovo pagamento“
  • Wählen Sie „N004–Führerscheinerneuerung”
  • Klicken Sie auf „Aggiungi pratica al carrello”
  • Bestätigen Sie die Fenster, welche sich öffnen
  • Klicken Sie auf „conferma carrello”
  • Klicken Sie nochmals auf „conferma carrello”
  • Bestätigen Sie die Fenster, welche sich öffnen
  • Wenn Sie auf „+“ klicken, können Sie auswählen, ob Sie online bezahlen oder die Zahlungsaufforderung (=avviso di pagamento) ausdrucken möchten, mit der Sie bei einer Bank bezahlen.

Achtung: Unabhängig von der gewählten Zahlungsart muss der Zahlungsbeleg immer nach der Zahlung ausgedruckt werden. Die Zahlung ist nur gültig, wenn die Steuernummer des Zahlers mit der Steuernummer des Führerscheininhabers übereinstimmt.

Altersabhängige Gültigkeit der Führerscheine

Siehe https://mobilitaet.provinz.bz.it/de/fuehrerscheinverlaengerung

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025, 15:14