Vertrieb von Ton- und Bildträgern
Allgemeine Beschreibung
Jedermann der beabsichtigt, mit Gewinnabsicht, die Tätigkeit der Herstellung, Duplikation, Vervielfältigung, Handel, Verleih oder jedweden gewerblichen Betrieb von Ton- und Bildträgern, zu betreiben, muss eine vorhergehende Meldung beim Aufsichtsamt der Autonomen Provinz Bozen abgeben, welches den Empfang der durchgeführten Eintragung im eigens dafür vorgesehenen Register bestätigt.Urbanistische Zweckbestimmung vorgesehen für Dienstleistungstätigkeit (A10/Büro)
Mitteilung für die Ausübung der Tätigkeit
Das Gesuch (Mitteilung) muss mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehen werden.
Für die Empfangsbestätigung bzw. Mitteilung über die durchgeführte Eintragung im Register ist dem Gesuch eine Stempelmarke zu 16,00 Euro beizulegen.
Art. 75-bis des E.T.G.Ö.S. (R.D. 18.6.1931 n.773)
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 31.03.2023, 12:17