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Allgemeinmedizin: Eintragung in die Landesrangordnung der Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, die einen unbefristeten Auftrag annehmen wollen, müssen sich in die Landesrangordnung eintragen lassen und dafür einen entsprechenden Antrag an das Amt für Gesundheitsbetreuung stellen.

In der Provinz Bozen ist der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises Niveau C1 vorgesehen (Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752). Wer den Zweisprachigkeitsnachweis NICHT besitzt, kann sich für eventuelle provisorische zeitbegrenzte Aufträge an den Südtiroler Sanitätsbetrieb wenden.

Wichtig: Die Ärzte/Ärztinnen, die bereits einen unbefristeten Auftrag für eine oder mehrere Tätigkeiten der Allgemeinmedizin haben, können nicht um die Eintragung in die Rangordnung des Bereiches für welchen sie bereits vertragsgebunden sind, ansuchen.

Andere Übermittlungsarten werden als Grund für den Ausschluss der Bewerbung betrachtet.

Für den Antrag auf Eintragung in die Landesrangordnung benötigen Sie: 

  • die Eintragung ins Berufsverzeichnis der Ärztekammer;
  • den Nachweis über die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin oder eines gleichwertigen Titels (Berufsbefähigung innerhalb 31. Dezember 1994);
  • den Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises für die ehemals gehobene Laufbahn („A“) gemäß Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752, in geltender Fassung., oder einer gleichgestellten Bescheinigung über die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache, die gemäß genanntem D.P.R. von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Achtung: Das Gesuch muss online eingereicht werden. Andere Übermittlungsarten gelten als Ausschlussgrund der Anmeldung.

Der Zugriff auf den Online-Dienst ist kostenlos. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • mit SPID (das ist die einheitliche digitale Identität zur Nutzung der Online-Dienste im öffentlichen Bereich),
  • mit der aktivierten Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät,

Informationen zum SPID finden Sie in myCIVIS unter folgendem Link https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm
Informationen zur Aktivierung der Bürgerkarte und zur Installation von Lesegerät und Software finden Sie in myCIVIS unter folgendem Link: https://my.civis.bz.it/public/de/buergerkarte.htm.

 

  • Eintragung ins Berufsregister der Ärztekammer;

  • Diplom des Doktorates in Medizin und Chirurgie;

  • Diplom der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin;

  • Für die im Ausland erworbenen Titel müssen die Daten der Anerkennungsmaßnahme von Seiten des Gesundheitsministeriums in Rom angeführt werden;

  • Falls Facharztausbildung vorhanden: Diplom;

  • Diplom des Zweisprachigkeitsnachweises: Niveau C1 (ehem. Niveau A);

  • Aufstellung geleistete Dienste.

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).

Der Antrag muss jährlich eingereicht werden.

Ärzte/Ärztinnen, die bei der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin eingeschrieben sind, die Prüfung innerhalb 15. September ablegen, können bzw. müssen das Ansuchen bereits bis zum 31. Januar „unter Vorbehalt“ einreichen und das entsprechende Diplom der Sonderausbildung nach bestandener Prüfung, auf alle Fälle innerhalb 15. September des laufenden Jahres nachreichen.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

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Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025, 13:32