Saisonaler Naturschutzdienst
Allgemeine Beschreibung
Während der Sommermonate werden in den Südtiroler Naturparks aufgrund des starken Besucherdrucks Personen für den saisonalen Naturschutzdienst eingesetzt. Hauptaufgabe dieser so genannten saisonalen Naturparkbetreuerinnen und Naturparkbetreuer ist es, die Besucher der Naturparks auf die Ziele der Schutzgebiete aufmerksam zu machen und zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt anzuregen. Die saisonalen Naturparkbetreuerinnen und -betreuer helfen bei der Durchführung der Umweltbildungsarbeit in den Naturparkhäusern und bei der Besucherlenkung in den Naturparks mit.
Für den saisonalen Naturschutzdienst bewerben können sich:
• Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr.
• Personen, die mindestens den Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 (ex C) besitzen.
• Als Mindestvoraussetzung gilt der Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene Lehre mit Gesellenbrief oder die Bestätigung über den Besuch einer Oberschule für mindestens 2 Jahre.
Die Zugriffsmöglichkeit auf den angebotenen E-Government-Service durch Interessierte, welche zum Zeitpunkt der Gesuchstellung die italienische Staatsbürgerschaft oder ein gültiges italienisches Ausweisdokument besitzen, erfolgt ausschließlich über:
a) System für die Digitale Identität (SPID),
b) Elektronischer Personalausweis (CIE),
c) Bürgerkarte
Informationen zu den Zugriffsmöglichkeiten oder Hilfestellung bei technischen Problemen können unter der grünen Nummer 800 816 836 bzw. vom Ausland +39 081 19737205 angefordert werden.
Durchführungsverordnung über die Aufnahme in den Landesdienst (Dekret des Landeshauptmannes vom 2. September 2013 Nr. 22, Art. 31)
Letzte Aktualisierung: 17.03.2025, 18:28