Mitteilung zum Beginn der medizinischen Tätigkeit
Allgemeine Beschreibung
Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine nicht komplexe medizinische Tätigkeit in der eigenen Praxis oder am Wohnsitz der Patienten beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheitssteuerung melden. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Mitteilung.
Die medizinische Tätigkeit muss in einer Praxis oder am Wohnsitz des Patienten im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen ausgeübt werden.
Der Meldung des Tätigkeitsbeginns sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Lageplan der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 (PDF-Format)
- Kopie des Ausbildungsnachweises oder der vom Gesundheitsministerium ausgestellten Anerkennung, im Falle eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises
- Verzeichnis der angebotenen Leistungen
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenlos.
Art. 39, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“
Beschluss vom 17. Februar 2003, Nr. 406 "Regelung der Bewilligung und Akkreditierung der medizinischen Einrichtungen und des freiberuflichen Fachpersonals im Gesundheitswesen"
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 02.10.2023, 10:49