Gleichwertigkeitserklärung von Kursen für Tätowierer und Piercer
Allgemeine Beschreibung
Um die Tätigkeit als Tätowierer, Piercer und Permanent Make-Up in Südtirol auszuüben, muss man im Besitz des Abschlusszeugnisses des Landeskurses für die Befähigung zum Tätowieren und Piercen sein. Wer die Bescheinigung in einer anderen italienischen Region erlangt hat, kann beim Amt für Gesundheitsordnung die Gleichwertigkeitserklärung der Bescheinigung mit derjenigen des Landes beantragen, sofern die besuchte Ausbildung den Richtlinien des Gesundheitsministeriums entspricht.
Es können auch diejenigen ansuchen, die einen Kurs im Ausland besucht und bestanden haben. Wenn die Ausbildung mit Dauer und Inhalten des Landeskurses und den Richtlinien des Gesundheitsministeriums übereinstimmt, können sie vom Besuch des Landeskurses befreit werden, müssen aber die Abschlussprüfung bestehen.
Entweder
- Abschlusszeugnis eines Kurses für die Befähigung zum Tätowieren und Piercen, erlangt in einer anderen italienischen Region
oder
- Abschlusszeugnis einer ausländischen Ausbildung für Tätowierung oder Permanent Make Up
- Abschlusszeugnis des besuchten Kurses
- Lehrprogramm mit Angabe der Fächer und Stunden
- gültiger Personalausweis
Dekret des Landeshauptmanns vom 13.06.2007, Nr. 37, Art. 5 "Verordnung über die sichere Durchführung von Tätowierungen und Piercings“
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 30.01.2025, 11:20