Mystery-Guest-Check für 5-Sterne-Betriebe
Allgemeine Beschreibung
Mit fünf Sternen eingestufte gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe unterziehen sich jährlich einem Mystery-Guest-Check zur Bewertung ihrer Ausstattung, der baulichen Merkmale, der angebotenen Leistungen und der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten. Der Betrieb übermittelt das Ergebnis dieser Qualitätsanalyse der für den Tourismus zuständigen Organisationseinheit des Landes zur Durchführung der entsprechenden Kontrollen.
Der Mystery-Guest-Check muss auf Initiative und Rechnung des Beherbergungsbetriebs von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert werden.
Mystery-Guest-Checks dürfen nur von Drittanbietern durchgeführt werden, welche Mystery-Guest-Checks grundsätzlich als Dienstleistung anbieten und der für den Tourismus zuständigen Organisationseinheit des Landes mindestens 5 Referenzbetriebe nachweisen.
Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11, Artikel 12/bis, Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, Gastgewerbeordnung
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 17.08.2023, 10:48