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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Abfertigung für Landesbedienstete

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses haben die Landesbediensteten in der Regel das Recht auf eine Abfertigung (TFS/TFR), die aus zwei Anteilen bestehen kann:

  1. ein erster Anteil geht zu Lasten des INPDAP/ex INADEL, der obligatorischen, öffentlichen Fürsorgeanstalt
  2. ein zweiter möglicher Anteil geht zu Lasten der Autonomen Provinz Bozen, als Ergänzung und/oder Ersatz der Abfertigung laut Punkt 1

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:33