Abfertigung für Landesbedienstete
Allgemeine Beschreibung
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses haben die Landesbediensteten in der Regel das Recht auf eine Abfertigung (TFS/TFR), die aus zwei Anteilen bestehen kann:
- ein erster Anteil geht zu Lasten des INPDAP/ex INADEL, der obligatorischen, öffentlichen Fürsorgeanstalt
- ein zweiter möglicher Anteil geht zu Lasten der Autonomen Provinz Bozen, als Ergänzung und/oder Ersatz der Abfertigung laut Punkt 1
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:33