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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Zuschüsse für Bezirksstützpunkte

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Agentur für Bevölkerungsschutz bezuschusst einen Teil der Kosten für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte.

Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren übermittelt dem Amt für Zivilschutz innerhalb Jänner eines jeden Jahres den Vorschlag zum Landesprogramm für die Ausrüstung der Bezirksstützpunkte.

Das Landesprogramm ist eine Auflistung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte, für die ein Zuschuss beantragt wird, mit Angabe der gemäß Anlage B festgelegten Beträge.

Die Abrechnung der Zuschüsse erfolgt bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Finanzierungen gemäß Art. 52 des Landesgesetzes vom 18.12.2002, Nr. 15.

Letzte Aktualisierung: 05.01.2024, 12:54