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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Jagdausweis

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Um die Jagd außerhalb der Provinz ausüben zu können - ausgenommen Privatjagden -, benötigen die in Südtirol ansässigen Jäger einen Jagdausweis.

Der Jagdausweis wird bei Vorlage eines Gesuches auf stempelfreiem Papier vom Amt für Jagd und Fischerei kostenlos ausgestellt. Auf dem Ansuchen müssen neben den persönlichen Daten des Antragstellers auch die Nummer des Jagdgewehrscheines und der Ausstellungsort und -datum sowie Fälligkeitsdatum desselben vermerkt sein. Weiters muss der Antragsteller seine Jagdart wählen, welche für eine Jagdsaison gültig ist.

Der ausgestellte Jagdausweis muss im Folgejahr spätestens bis Anfang Juni dem Amt für Jagd und Fischerei zurückgegeben werden.

Im Jagdausweis ist die gewählte Jagdart angegeben.

Dem Gesuch muss eine Kopie des Jagdgewehrscheines beigelegt werden.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2019, 12:58