Gleichstellung von Studientiteln nach vorheriger Ausbildungsordnung mit den akademischen Titeln im Bereich der Gesundheitsberufe
Allgemeine Beschreibung
Die Anerkennung der Gleichstelllung von Studientiteln nach vorheriger Ausbildungsordnung erworben bis 17. März 1999 gilt nur zum Zwecke der Ausübung der Berufstätigkeit, sei es im Angestelltenverhältnis oder in freiberuflicher Ausübung, und für die Zulassung zur Weiterbildung nach der Grundausbildung.
Zum Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit können Studientitel zugelassen werden, welche die in der Bekanntmachung angegebenen Voraussetzungen erfüllen.
Besitz eines Studientitels, der bis zum 17. März 1999 aufgrund der Absolvierung eines von der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ermächtigten Ausbildungskurses, der vor dem 31. Dezember 1995 begonnen hat, erworben wurde. Der Kurs muss auf Landesebene durchgeführt worden sein.
Der/die Antragsteller:in muss eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen, welche in den fünf Jahren vor dem 10. Februar 2011, auch mit Unterbrechungen, geleistet wurde. Die Berufstätigkeit muss eine gleichwertige oder ähnliche sein wie jene, die für den Gesundheitsberuf für welche die Gleichwertigkeit beantragt wird, vorgesehen ist.
Der Antrag ist ausschließlich mittels zertifizierter elektronischer Post (ZEP) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort einzureichen. Auf dem Kuvert des Einschreibens bzw. als Betreff der ZEP muss Folgendes angeführt werden: “Domanda di riconoscimento dell’equivalenza ai titoli universitari dell’area sanitaria - L. 42/99“.
- Diplom
- Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, geleistet vor dem 10.02.2011
- Kopie eines gültigen Personalausweises
16,00 Euro Stempelgebühr
- Art. 6, Abs 3, del Lgl.Dekretes 502/92 i.g.F.
- Accordo Stato/Regioni n. 17/CSR del 10 febbraio 2011
- DPCM 26 luglio 2011
-
BEKANNTMACHUNG (Bollettino Ufficiale del 07 novembre 2024, n. 45 - Sez. gen.)
Die Autonome Provinz Bozen führt nur die Vorarbeiten durch
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 17.07.2025, 13:43
