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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Joint Projects „Internationale Kooperationsprojekte"

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Initiative Joint Projects fördert integrierte, mindestens bilaterale Forschungsprojekte, die die Beteiligung eines Südtiroler Projektpartners und eines Projektpartners aus dem Land einer Agentur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, mit der das Land Südtirol eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat und die als Lead-Agency fungiert, vorsieht.  

Es werden nur Projekte im Bereich der wissenschaftlich-akademischen non-profit Forschung gefördert, die einen auf Grund der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit deutlich erkennbaren wissenschaftlichen Mehrwert versprechen, deren einzelne Länderteile somit nicht eigenständige Projekte darstellen, die als Stand-Alone-Projects gefördert werden könnten. 

Projektansuchen sind vom ausländischen Projektpartner an die jeweilige Lead-Agency zu stellen, die sie, nach einer formellen Kontrolle, einer Peer-Review Begutachtung zuführt. 

Sollte die Lead-Agency einen positiven Förderentschied fällen, übernimmt das Land Südtirol diesen Entscheid und fördert den Südtiroler Projektanteil, außer es sollten außerordentliche Hinderungsgründe vorliegen und vorbehaltlich einer Verfügbarkeit im Landeshaushalt. 

Gegenwärtig bestehen Vereinbarungen mit folgenden ausländischen Agenturen auf deren jeweiligen Webseiten die Beschreibung des Programms zu finden ist: 

DEUTSCHLAND - Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG 

LUXEMBURG Fonds National de la Recherche FNR 

ÖSTERREICH - Österreichischer Wissenschaftsfond FWF 

SCHWEIZ - Schweizerischer Nationalfond SNF 

Begünstigte können Subjekte laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben von a) bis f) der Anwendungsrichtlinien des L.G. 14/2006 im Bereich Förderung der wissenschaftlichen Forschung sein, die die entsprechenden Voraussetzungen laut Artikel 3 der Anwendungsrichtlinien erfüllen, d.h. öffentliche oder private Einrichtungen mit Sitz in Südtirol, die hauptsächlich Forschung betreiben.

Grundvoraussetzung um das Beitragsgesuch stellen zu können, ist ein positiver Förderentscheid von Seiten der Lead Agency. 

Beitragsgesuch 

Der Gesamtprojektantrag ist von den bei der jeweiligen Lead-Agency antragsberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei der jeweiligen Lead-Agency einzureichen. Die eingereichten Projekte müssen den Regeln, Vorgaben und etwaigen Forschungsprioritäten, die in den Calls der jeweiligen Lead-Agency festgehalten sind, entsprechen. 

Erst nachdem die Lead-Agency die  Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat, kann die Südtiroler Einrichtung das Beitragsgesuch dem zuständigen Landesamt mittels zertifizierter elektronischer Post an die PEC-Adresse Forschung.ricerca@pec.prov.bz.it übermitteln. Die mittels PEC übermittelten Gesuche sind nur gültig, wenn sie digital unterzeichnet sind. 

Das Beitragsgesuch ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen, andernfalls wird es abgelehnt. 

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 02.07.2025, 10:38