Online-Einschreibung in die Kindergärten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
Allgemeine Beschreibung
Der Zugriff auf den Online-Dienst ist nur im Zeitraum der Einschreibung aktiv (wenn der Button "Zum Online-Dienst sichtbar ist). Der Zugriff auf den Dienst erfolgt entweder mit SPID, CIE oder mit der aktivierten Bürgerkarte (in jeder Gemeinde Südtirols, der Dienst ist kostenlos). Alle Infos dazu finden Sie in myCIVIS.
Nützliche Informationen zur Online-Einschreibung in den Kindergarten:
- Eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind. Eingeschrieben werden können alle Kinder, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollenden.
- Eltern, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der Einschreibefrist bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten
durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Diese Eigenerklärung kann über die nachfolgende Verlinkung heruntergeladen werden:
https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/kindergarten/formulare.as.
Sie ist von den Erziehungsverantwortlichen ausgefüllt via Mail oder in Papierform in der Wohnsitzgemeinde abzugeben. - Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens ist die Erfüllung der Impfpflicht im Sinne des Gesetzesdekretes vom 7. Juni 2017, Nr. 73.
- Die im Online-Formular enthaltenen Daten werden automatisch aus der Datenbank des Schulinformationssystems der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol abgerufen.
- Die Online-Einschreibung muss innerhalb der angeführten Termine vorgenommen werden: 8. bis 16. Jänner 2025. Nachträgliche (begründete) Online-Einschreibungen sind vom 20. bis 22. August 2025 möglich. Es gilt jedoch zu unterstreichen, dass diese nur im Rahmen der verfügbaren Plätze und der bereits zugewiesenen Ressourcen angenommen werden.
- Am Ende der Online-Einschreibung erhalten die Benutzer/innen eine Mitteilung mit der Bestätigung, dass der Antrag weitergeleitet wurde.
- Die Mitteilung über die Annahme/Ablehnung der Einschreibung erfolgt über den Kindergarten.
Bedarf nach einer außerordentlichen verlängerten Öffnungszeit:
Die Anmeldung zu diesem Angebot (Erhebung Bedarf) erfolgt über folgenden Link: https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/kindergarten/formulare.asp.
Das Angebot einer außerordentlichen verlängerten Öffnungszeit kann erst ab einer Anzahl von 10 Kindern und nicht flächendeckend in allen Kindergärten aktiviert werden. Sie finden auf der Website eine Auflistung aller Kindergärten, an denen es das Angebot einer verlängerten Öffnungszeit gibt und können das Antragsformular herunterladen. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kindergartensprengel (nicht an den einzelnen Kindergarten).
Um eine verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen zu können, müssen laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1123 vom 10.12.2024 folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen: Die Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen muss sich über die reguläre Besuchszeit des Kindergartens hinaus erstrecken.
- Familiäre, soziale oder erzieherische Gründe, die vom Sozialsprengel bestätigt sind.
Um die oben angeführten Bedingungen überprüfen zu können, ist von den Erziehungsverantwortlichen/vom Antragsteller/von der Antragstellerin im Rahmen der Online-Einschreibung eine Erklärung über die Arbeitszeiten abzugeben. Dabei müssen die angeführten Arbeitszeiten den angesuchten Öffnungszeiten des Kindergartens entsprechen.
Über diesen Online-Dienst ist die Einschreibung für die Musikschule, den Kauf von Gutscheinen für die Mensa sowie Abonnements für Verkehrsmittel nicht möglich.
Falls Sie die Online-Einschreibung in die Schule vornehmen möchten, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Es gibt folgende Möglichkeiten zur den Online-Zugriff:
- mit SPID (das ist die einheitliche digitale Identität zur Nutzung der Online-Dienste im öffentlichen Bereich). Informationen finden Sie in myCIVIS.
- mit CIE (elektronischer Personalausweis). Informationen finden Sie in myCIVIS.
- mit der aktivierten Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät. Informationen zur Aktivierung der Bürgerkarte und zur Installation von Lesegerät und Software finden Sie ebenfalls in myCIVIS.
Bei technischen Fragen können Sie sich an das Callcenter wenden unter der Grünen Nummer 800 816836 oder an die e-Mail-Adresse servicedesk@provinz.bz.it.
Nachträgliche Einschreibungen können nur im Rahmen der personellen Ressourcen und der verfügbaren Plätze angenommen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Kindergartensprengel oder Kindergarten oder die Landesdirektion Kindergarten.
Amba-Alagi-Straße 10
39100 Bozen
Tel. 0471 41 76 50 oder 0471 41 76 51
E-Mail: ld.kindergarten@provinz.bz.it
PEC: ld.kindergarten@pec.prov.bz.it
Lesen Sie mehr Infos zur Einschreibung auf der Website der Kindergärten in Südtirol
Bei technischen Fragen können Sie sich an das Callcenter (Grüne Nummer 800 816836 oder E-Mail-Adresse servicedesk@provinz.bz.it) wenden.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Letzte Aktualisierung: 14.05.2025, 11:59