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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Energie - Beiträge für die Erweiterung der Verteilinfrastruktur bestehender Fernwärmesysteme

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Beitragsanträge für Fernwärmesysteme sind online über den Dienst myCIVIS einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass für die Übermittlung des Antrages über myCIVIS folgendes benötigt ist:

- Zugangsdaten (z. B. SPID-Zugangsdaten),

- Vertretungsvollmacht für die Einreichung der Anträge für juristische Personen, die vom zuständigen Amt bereits autorisiert wurde. Weitere Informationen zur Beantragung einer Vertretung finden Sie im entsprechenden Handbuch.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist für Beitragsanträge die Zugangsdaten und eine autorisierte Vertretung zu besorgen.

 

Ausgabenbelege, auf welchen kein CUP-Code angebracht worden ist, werden nicht für die Auszahlung des Beitrages berücksichtigt.

Die Prozentsätze der Beiträge sind in der Tabelle A des Beschlusses angegeben.

Die Erweiterung der Verteilinfrastruktur ist beitragsfähig, sofern die Erweiterung innerhalb einer am 31. Dezember 2019 mit Dekret des Direktors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz abgegrenzten Versorgungszone erfolgt.

Die Beiträge werden gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder im Sinne der "de minimis" - Regelung (EU) 2023/2831 gewährt.

 

  • Mindestinvestition von 5.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer),

Dem Antrag müssen je nach Maßnahme und gewähltem Beihilferegime die in der Tabelle B angeführten technischen Unterlagen beigelegt werden.

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. 

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 24.06.2025, 10:47