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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Antrag Zweitschrift Führerschein infolge der ärztlichen Visite bei der Ärztekommission

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Auf Anfrage des Führerscheinduplikats wird eine provisorische Fahrerlaubnis ausgestellt.

Wo?
Die Anfrage kann bei den Schaltern Führerscheine - Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) beantragt werden oder mittels Autoagentur/Fahrschule.

Der Zugang zum Schalterdienst Führerscheine ist nur mittels einer Vormerkung über CIVIS.bz.it. möglich.

Im Hilfebereich von myCIVIS finden Sie die nötigen Infos hierzu.

  • Bestätigung der PagoPA Einzahlung mit IUV Kodex (siehe unter Kosten);
  • originaler Führerschein;
  • digitales ärztliches Zeugnis ausgestellt von der Ärztekommission, im Falle eines Führerscheinentzuges oder Führerscheinrevision;
  • gültiger und originaler Personalausweis;
  • Steuernummer (Sanitätskarte);
  • Nicht-EU-Bürger müssen eine originale und gültige Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis vorlegen. Sollte diese verfallen sein, ist auch der Postbeleg in original als Nachweis für die Erneuerung erforderlich.
  • Tarif  B003

WICHTIGER HINWEIS: die Provinz BOZEN auswählen

Um die vorgesehenen Gebühren über das PagoPA-System zu bezahlen, ist es erforderlich:

  1. über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben einzusteigen.
  2. Wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa".
  3. Wählen Sie "Nuovo pagamento".
  4. Wählen Sie den Tarif von Bozen.
  5. Wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung, legen Sie diesen in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: die anagrafischen Daten (Vorname, Nachname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort) des ZAHLUNGSNEHMERS müssen mit den anagrafischen Daten des INHABERS DES ANTRAGES übereinstimmen. Wenn also der Inhaber eine andere Person ist, als jene die mit dem SPID oder CIE im „Portale“ eingeloggt ist, müssen alle obgennanten anagrafischen Daten mit jenen des Antragstellers geändert und bestätigt werden.
  6. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu zahlenden Antrag.

Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche "+" klicken.

  • mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • mit „Stampa avviso di pagamento”: drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und je nach Art des Antrages, entweder beim Führerscheinamt oder bei der Sanitätseinheit, zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.

Die einzige gültige Bestätigung ist die vom „portale dell’automobilista“ ausgedruckte, nicht die, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.

Um die Bestätigung zu drucken, müssen Sie:

1.  auf den reservierten Bereich des „portale dell’automobilista“ zugreifen.

2.  Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den bezahlten Antrag.

3.  Wählen Sie die Schaltfläche "+" und den Punkt "Stampa ricevuta di pagamento" (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden)

Die Zahlung ist nur gültig, wenn die Steuernummer des Inhabers des Antrages mit der Steuernummer des Inhabers des zu erwerbenden Führerscheins übereinstimmt.

Diese Informationen müssen während des Online-Verfahrens angegeben werden. Nach der Auswahl des Tarifs stellt das System automatisch die persönlichen Daten und die Steuernummer des Inhabers der SPID/CIE ein, die für den Zugang zum Portal verwendet wird, und bittet um Bestätigung: In diesem Moment ist es möglich, die persönlichen Daten und die Steuernummer zu ändern, um die Informationen des tatsächlichen Inhabers des Antrages einzugeben, wenn diese nicht mit dem Inhaber der SPID/CIE übereinstimmen.

Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA.  Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA .

Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it

 

Artikel 126 der Straßenverkehrsordnung, gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

Falls der Antrag (muss von dem/der Antragsteller/in ausgefüllt und unterzeichnet sein) des Führerscheines durch eine andere Person eingereicht wird, müssen eine schriftliche Vollmacht und eine vollständige Fotokopie eines gültigen Ausweises des/der Antragstellers/in beigelegt werden. Ebenso muss die bevollmächtige Person einen gültigen Personalausweis vorweisen.

Kontakte überörtliche Ärztekommission:

Überörtliche Ärzekommission für Führerscheine:
G.-Gallilei-Strasse Nr. 10/ - 2. Stock,
39100 Bozen

Telefon 0471/43 92 26 (Dienstag von 08:30 bis 13:00 – Donnerstag von 08:30 bis 11:30)

Telefax: 0471/43 92 92

E-Mail: fuehrerscheinkommission.bz@sabes.it

Portal: fuehrerscheinkommission.sabes.it

Schalter: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr

 

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Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 06.02.2025, 12:02