Antrag Zweitschrift Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B (CAP) wegen Verlust oder Diebstahl
Allgemeine Beschreibung
Um Kraftfahrzeuge für Taxidienst, Leihwagen mit Fahrer, Schulbusse (8 Fahrgäste + Fahrer) und Pferdekutschen, muss man im Besitz der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB Typ B, sein.
Der Antragsteller muss die Anzeige innerhalb der vorgesehenen Fristen, bei den Ordnungskräften einreichen.
Falls der Inhaber des C.A.P im Besitz eines Führerscheines einer höheren Kategorie (z.B. C, CE, D, DE) ist, befindet sich auf dem C.A.P an der Stelle des Verfallsdatums ein Stempel mit der Aufschrift verfällt mit dem Führerschein. Wenn der Inhaber aber, nur im Besitz eines Führerscheines der Kategorie A oder B ist, so ist auf dem C.A.P das Verfallsdatum ersichtlich. In diesem Fall muss der Inhaber um ein Duplikat vom C.A.P zwecks Verlängerung ansuchen, wofür er vom Amtsarzt ein ausgestelltes ärztliches Zeugnis, versehen mit einer Stempelmarke zu 16,00 € benötigt.
Wo?
Die Anfrage kann beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität - Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) beantragt werden oder mittels Autoagentur/Fahrschule.
Der Zugang zum Schalterdienst Führerscheine ist nur mittels einer Vormerkung über CIVIS.bz.it. möglich.
Im Hilfebereich von myCIVIS finden Sie die nötigen Infos hierzu.
- Bestätigung der PagoPA Einzahlung mit IUV Kodex (siehe unter Kosten);
- originale Verlust-, Diebstahl- oder Zerstörungsanzeige;
- originaler Führerschein;
- sollte die Berufsbefähigungsbescheinigung demnächst verfallen bzw. verfallen sein, wird diese gleichzeitig erneuert, indem ein ärztliche Zeugnis mit Stempelmarke zu 16,00 € vom Amtsarzt ausgestellt (das Ausstellungsdatum, darf beim Einreichen des Gesuches, nicht älter als drei Monate sein), beigelegt wird. Wer die Pflicht hat, sich an die Ärztekommission zu wenden, muss das ärztliche Zeugnis von dieser vorlegen;
- gültiger und originaler Personalausweis (sollte der Führerschein auch verloren, gestohlen oder zerstört worden sein);
- Steuernummer (Sanitätskarte);
- Nicht-EU-Bürger müssen eine originale und gültige Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis vorlegen. Sollte diese verfallen sein, ist auch der Postbeleg in original als Nachweis für die Erneuerung erforderlich. Sollte auch die Aufenthaltsgenehmigung verloren/gestohlen/zerstört sein, muss diese in der Anzeige angegeben und auch die originale Einzahlungsbestätigung für das Duplikat vorgewiesen werden.
- Tarif B007 - CAP verloren aber noch gültig (nur wenn verloren)
- Tarif B003 - CAP verloren und verfallen (nur wenn verloren und verfallen)
Es werden KEINE Bar- und Poszahlungen am Schalter durchgeführt
- über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben einloggen.
- Wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa".
- Wählen Sie "Nuovo pagamento".
- Wählen Sie den Tarif von Bozen.
- Wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung, legen Sie diesen in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: die anagrafischen Daten (Vorname, Nachname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort) des ZAHLUNGSNEHMERS müssen mit den anagrafischen Daten des INHABERS DES ANTRAGES übereinstimmen. Wenn also der Inhaber eine andere Person ist, als jene die mit dem SPID oder CIE im „Portale“ eingeloggt ist, müssen alle obgennanten anagrafischen Daten mit jenen des Antragstellers geändert und bestätigt werden.
- Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu bezahlenden Antrag.
Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche "+" klicken.
- mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw.
oder
- mit „Stampa avviso di pagamento”: drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken oder digital zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.
Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA: Anleitungen PagoPa-Zahlungen.
Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it
Artikel 116 der Straßenverkehrsordnung, gesetzesvertretende Verordnung Nr. 285 vom 30. April 1992.
Falls der Antrag (muss von dem/der Antragsteller/in ausgefüllt und unterzeichnet sein) durch eine andere Person eingereicht wird, müssen eine schriftliche Vollmacht und eine vollständige Fotokopie eines gültigen Ausweises des/der Antragstellers/in beigelegt werden. Ebenso muss die bevollmächtige Person einen gültigen Personalausweis vorweisen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 18.02.2025, 16:05