Beiträge für betriebliche Investitionen zur Entwicklung der Elektromobilität – 2022
Allgemeine Beschreibung
Die Auszahlung des genehmigten Beitrages erfolgt nach Durchführung der Investition auf der Grundlage der Endabrechnung und sofern das durchgeführte Vorhaben mit jenem laut Beitragsantrag übereinstimmt.
Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb der im Genehmigungsschreiben angeführten Frist zusammen mit den Ausgabenbelegen in PDF, ausschließlich online über myCivis, verfügbar im persönlichen Bereich unter „Verwaltung Anträge“ unter der Akt Nr. des entsprechenden Beitragsgesuches, versendet werden.
Wichtiger Hinweis
Auf sämtlichen Ausgabenbelegen (elektronischen Rechnungen, Leasingverträgen, Langzeitmietverträgen und Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt) muss der CUP-Code (einheitlicher Projektcode) angeführt sein.
Ausgabenbelege, auf welchen kein CUP-Code angebracht worden ist, werden nicht für die Auszahlung des Beitrages berücksichtigt!
Dem Antrag auf Auszahlung sind folgende Unterlagen in PDF beizulegen:
- elektronische Rechnungen, die vom Nationalen Austauschsystem SDL heruntergeladen wurden
- XML-File der elektronischen Rechnungen
- ordnungsgemäße Zahlungsbestätigungen: nur Bank- oder Postkontoauszug (Ausgleichszahlungen sind nicht zugelassen)
- Fahrzeugschein, wo vorgesehen
- Eigentumsbescheinigung für das Fahrzeug, wo vorgesehen
- Konformitätserklärung/Typengenehmigung für das Lastenfahrrad. Außerdem müssen auf der elektronischen Rechnung die Marke, das Modell und die Rahmennummer angeführt sein.
Beim Ankauf eines reinen Batterieelektrofahrzeuges BEV, eines H2- Brennstoffzellenfahrzeuges FCEV und eines Batterieelektrofahrzeuges mit Range Extender BEV mit REX muss auf der elektronischen Rechnung ein Preisnachlass von mindestens 2.000,00 Euro aufscheinen.
Beim Ankauf eines Plug-in-Hybridfahrzeuges PHEV muss auf der elektronischen Rechnung ein Preisnachlass von mindestens 1.000,00 Euro aufscheinen.
Wird hingegen das Eigentum am elektrischen Fahrzeug oder an der Heimladestation nicht erworben, müssen folgende Unterlagen in PDF beigelegt werden:
- Leasingvertrag oder Langzeitmietvertrag (bei elektrischen Fahrzeugen)
- Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt (bei Heimladestationen)
- Fahrzeugschein, wo vorgesehen
- Eigentumsbescheinigung für das Fahrzeug, wo vorgesehen
Achtung: auf den elektronischen Rechnungen, den Leasingverträgen, den Langzeitmietverträgen und den Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt muss der CUP-Code angebracht worden sein!
Der/Die gesetzliche Vertreter/in hat Einsicht in nachstehende Information über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten genommen (Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016):
Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung: Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it, PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it.
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it; PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.
Ursprung: Die Daten können auch von Dritten eingeholt werden, insbesondere von Datenbanken, welche von Verwaltungen und Behörden verwaltet werden.
Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne vom Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist die Direktorin pro tempore der Abteilung Wirtschaft an ihrem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: Ministero dello Sviluppo Economico, Regierungskommissariat und andere lokale, nationale und europäische öffentliche Körperschaften oder öffentliche Einrichtungen, In-House-Gesellschaften oder Hilfskörperschaften der Autonomen Provinz Bozen . Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer ist nicht vorgesehen.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis 10 Jahre, gemäß s.g. „Skartierungsrichtlinien von Unterlagen“.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp. zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 11.10.2023, 15:13