Wirtschaftsförderung - Internationalisierung 2022 - 2023
Allgemeine Beschreibung
Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Internationalisierung (Teilnahme an Messen) beanspruchen.
Von den Förderungen ausgeschlossen sind:
- die Sektoren Tourismus und Landwirtschaft;
- Unternehmen, die vorwiegend Tätigkeiten laut Kode 47.8, „Wanderhandel“, der ATECO-Klassifikation 2007 ausüben;
- Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbständige;
- Unternehmen, die vorwiegend Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erbringen oder die vorwiegend im Grundstücks- und Wohnungswesen tätig sind;
- Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen.
Die Beiträge werden an Klein- und Mittelunternehmen als freigestellte Förderung laut Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und an Großunternehmen im Rahmen der „De-minimis“-Regelung laut Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
Die Anträge sind ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung „Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)“ einzureichen.
Sollte der E-Government-Service nicht verfügbar ist, kann der Antrag auf dem bereitgestellten Vordruck über PEC-Mail eingereicht werden. Aufrecht bleibt die Pflicht, den Antrag auch über das genannte System einzureichen, sobald dieses betriebsbereit ist.
Pro Jahr können mehrere Beitragsanträge eingereicht werden.
Die Anträge sind ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung „Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)“ einzureichen.
Um diesen Dienst nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) notwendig.
Informationen zum SPID finden Sie in myCivis unter folgendem Link https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm
Im Fall der bestätigten Nichtverfügbarkeit des E-Government-Service kann der Antrag auf dem bereitgestellten Vordruck über PEC-Mail eingereicht werden. Aufrecht bleibt die Pflicht, den Antrag auch über das genannte System einzureichen, sobald dieses betriebsbereit ist
Dem Beitragsantrag sind die Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Kostenaufstellung der zulässigen Ausgaben beizulegen.
Eventuelle nicht zulässige Ausgaben müssen detailliert aufgelistet und quantifiziert werden, andernfalls wird ein Pauschalabzug im Ausmaß von 30 % auf den Betrag des nicht detaillierten Kostenpunktes berechnet.
Dem Gesuch ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.
Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 und diesbezügliche Anwendungsrichtlinien
Förderfähige Vorhaben:
Förderfähig sind folgenden Vorhaben, sofern sie eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken:
- Teilnahme an Messen außerhalb Südtirols;
- Teilnahme an digitalen Messen;
- Teilnahme an folgenden Messen, welche in Südtirol stattfinden: Alpitec, Prowinter, Klimahouse, Interpoma, Agrialp, Agridirect, Hotel, Tipworld, Civilprotec.
Nicht förderfähige Vorhaben:
- Teilnahme an lokalen Messen, an Mustermärkten und an Jahrmärkten mit Dorfcharakter, die vorwiegend auf den direkten Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ausgerichtet sind;
- Teilnahme an Messen, die vorwiegend auf den Verkauf von Produkten an den Endverbraucherschaft ausgerichtet sind.
Zulässige Ausgaben:
- Platzmiete;
- Standmiete;
- Kosten für den Aufbau des Standes;
- Einschreibe- und Teilnahmegebühren;
- ausschließlich im Fall von Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte.
Nicht zulässige Ausgaben:
- Kosten für die Beteiligung am IDM-Gemeinschaftsstand;
- Eigenleistungskosten und Kosten für betriebsinternes Personal;
- Kosten für die Erbringung von Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen unter Eheleuten oder unter Verwandten bis zum dritten Grad in gerader Linie, zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen, zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern/Gesellschafterinnen, Angestellten oder Verwaltern/Verwalterinnen sowie zwischen Gesellschaften, an welchen dieselben Gesellschafter/Gesellschafterinnen beteiligt oder in denen dieselben Verwalter/Verwalterinnen tätig sind;
- sämtliche Kosten die nicht bei den obgenannten zulässigen Ausgaben aufgelistet sind.
Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben pro Beitragsantrag und Anrechnungsjahr: 2.000,00 Euro
Höchstausgabe für die Teilnahme an digitalen Messen: 15.000,00 Euro
Höchstausgabe für förderfähige Vorhaben pro Anrechnungsjahr: 300.000,00 Euro
Beitragssätze:
50% für die ersten zwei Teilnahmen an derselben Messe;
15% für die weitere Teilnahme an derselben Messe nach den ersten beiden.
Die Abrechnung des Beitrages erfolgt laut den Bestimmungen der geltenden Anwendungsrichtlinien. Die durchgeführten Vorhaben müssen mit den Vorhaben, die zur Förderung zugelassen wurden, übereinstimmen.
Die Auszahlungsanträge mit den entsprechenden Ausgabenbelegen können ausschließlich online über den E- Government-Service eingereicht werden.
Der/Die gesetzliche Vertreter/in hat Einsicht in nachstehende Information über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten genommen (Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016):
Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung: Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it, PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it.
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it; PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.
Ursprung: Die Daten können auch von Dritten eingeholt werden, insbesondere von Datenbanken, welche von Verwaltungen und Behörden verwaltet werden.
Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne vom Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist die Direktorin pro tempore der Abteilung Wirtschaft an ihrem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: Ministero dello Sviluppo Economico, Regierungskommissariat und andere lokale, nationale und europäische öffentliche Körperschaften oder öffentliche Einrichtungen, In-House-Gesellschaften oder Hilfskörperschaften der Autonomen Provinz Bozen . Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer ist nicht vorgesehen.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis 10 Jahre, gemäß s.g. „Skartierungsrichtlinien von Unterlagen“.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp. zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 24.05.2024, 09:56

Dieser Online-Dienst wurde mit Fördermitteln des EFRE im Rahmen des Programmes „PAB goes digital" realisiert.