Externe Begleitung für Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, eine externe Beratung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der Zusammenarbeit in Anspruch zu nehmen.
Die Modalitäten der Finanzierung dieses Beratungsdienstes sind im Einheitstext betreffend die zwischengemeindliche Zusammenarbeit festgelegt.
a.) Externe Begleitung VOR Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit
Diese Unterstützung durch spezialisierte Fachkräfte kann einerseits für den Fall einer angedachten, bzw. einer konkret geplanten Zusammenarbeit beantragt werden, um die Sinnhaftigkeit einer solchen zu analysieren und im positiven Fall die Vorarbeit für eine konkrete Zusammenarbeit zu leisten.
Ansuchen um Finanzierung der externen Begleitung (siehe Formulare)
b.) Externe Begleitung BEI oder NACH Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit
Die Externe Begleitung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die zwischengemeindliche Zusammenarbeit bereits von den zuständigen Organen beschlossen, bzw. operativ in Umsetzung ist, um Optimierungen derselben zu erwirken.
Ansuchen um Finanzierung der externen Begleitung (siehe Formulare)
Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter „Formulare und Anlagen“.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 14.01.2025, 15:31