Naturkundliche Daten: Anfrage und Übermittlung
Allgemeine Beschreibung
Naturkundliche Daten bilden die Grundlage für die Tätigkeit des amtlichen Naturschutzes. Die Landesverwaltung beauftragt externe Fachleute mit Erhebungen von Flora, Fauna und Lebensräumen und verwaltet die Untersuchungsergebnisse in wissenschaftlichen Datenbanken. Die gesammelten naturkundlichen Daten werden Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, wobei sowohl der Schutz von Arten und Lebensräumen als auch die Vertraulichkeit personenbezogener Daten garantiert wird.
- Erhalt von Daten: Interessierte Personen können für wissenschaftliche Zwecke und naturschutzrelevante Arbeiten sowie aus persönlichen Gründen um naturkundliche Daten ansuchen. Dafür ist es nötig, das Antragsformular in allen Einzelheiten auszufüllen und die darin angeführten Bedingungen für die Datennutzung zu akzeptieren.
- Übermittlung von Daten: Jeder kann einen Beitrag leisten, indem er eigene Beobachtungen wissenschaftlich interessanter Pflanzen- und Tierarten mit Angabe von Fundort und Funddatum und möglichst mit Foto (als Beleg) an das Amt für Natur weiterleitet. Damit das Amt die Daten annehmen und verwalten kann, muss der Beobachter die Einverständniserklärung unterschreiben und mitschicken.
- für die Datenübermittlung: Einverständniserklärung, im Falle einer Einzelbeobachtung bitte die Vorlage "Feldprotokoll samt Einverständniserklärung" verwenden;
- für den Erhalt von Daten: Antragsformular für die Aushändigung von Flora-, Fauna- und Lebensraum-Daten
Das Ansuchen um naturkundliche Daten sowie deren Export und Bereitstellung in elektronischer Form sind kostenlos.
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 195 vom 19. August 2005, betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG zum Zugang zu den Umweltinformationen.
Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4 „Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung“, insbesondere Art. 41-46.
Detaillierte Informationen zur Verwaltung, Verwendung und Übermittlung der Daten entnehmen Sie den Richtlinien des Amtes für Natur zum Umgang mit naturkundlichen und personenbezogenen Daten (siehe Anlage)
Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100 Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it, PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten des DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it, PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it
Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden, auch in elektronischer Form, vom dazu befugten Landespersonal für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der EU-Verordnung 2016/679) verarbeitet. Dies erfolgt im Sinne
- des gesetzesvertretenden Dekretes vom 19. August 2005, Nr. 195 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG zum Zugang zu den Umweltinformationen, und
- des Dekretes des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4 „Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung“, insbesondere Art. 41-46, in jeweils geltender Fassung,
- des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3, Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c), der dem Amt für Natur die Zuständigkeit für "Erhebung, Monitoring, Planung und Umsetzung von Maßnahmen für Lebensräume, Flora und Fauna" zuordnet,
und dient der Erhebung, Monitoring, Planung und Umsetzung von Maßnahmen für Lebensräume, Flora und Fauna, einer institutionellen Aufgabe des Amtes für Natur.
Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore des Amtes für Natur an seinem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten werden dem Naturmuseum zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen seiner institutionellen Aufgaben mitgeteilt. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, Dienstleister der Office365 Suite, hat sich vertraglich verpflichtet, personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) nicht ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 vorgesehenen Garantien zu übermitteln. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden dauerhaft aufbewahrt.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält eine Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten. Es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person nach Eingang ihres Antrages innerhalb von 30 Tagen keine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen. Die Frist von 30 Tagen kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 14.02.2025, 10:28