Kindergärten: Gebührenermäßigung und/oder individuellen Speiseplan
Allgemeine Beschreibung
Die Ansuchen um Gebührenermäßigung und/oder um einen individuellen Speiseplan erfolgt online durch einen Elternteil, eine/n Sorgeberechtigten, einen Vormund oder durch die Pflegeeltern.
Die Dienststelle für Kindergärten der jeweiligen Gemeinde führt die Kindergärten der Stadt.
Die Speisen werden täglich in den Küchen der Kindergärten zubereitet und ausgeliefert.
Es wird großer Wert auf gesunde Ernährung gelegt und vorzugsweise biologische und nachhaltige Lebensmittel verwendet.
Die Eltern haben folgende Möglichkeiten den Online-Dienst in Anspruch zu nehmen:
- SPID: Aktivierung des Zugangs mittels der Digitalen Identität (Sistema Pubblico di Identità Digitale). Unter folgendem Link: https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm finden Sie alle Informationen zum SPID.
- Bürgerkarte: Aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät und PIN. Unter folgendem Link https://my.civis.bz.it/public/de/buergerkarte.htm finden Sie sämtliche Infos zur Aktivierung und Nutzungder Bürgerkarte.
Ansuchen um einen individuellen Speiseplan müssen online gestellt werden. Der zugesprochene Speiseplan bleibt für den gesamten Schulzyklus des Kindes gültig.
Eine Gebührenermäßigung kann beantragt werden, vorzuweisen ist der FWL-Index (Faktor der wirtschaftlichen Lage) bezogen auf das Einkommen des Vorjahres. Der FWL-Index wird bei der Einreichung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet. Zum Beispiel: Um eine Gebührenermäßigung für das Schuljahr 2022/2023 zu beantragen, müssen Sie den FWL-Index vom Jahr 2021 vorweisen.
In Bezug auf die von der Autonomen Provinz festgelegten Höchstgebühren, beschließt der Stadtrat jährlich die Kindergartengebühren.
Für jedes Kindergartenjahr sind Gebühren in 10 Monatsraten fällig.
Familien, die in der Stadtgemeinde Brixen ansässig sind und den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) unter oder gleich 2,00 haben, können um eine Gebührenermäßigung ansuchen.
Landesgesetz Nr. 37 vom 16. Oktober 1992 und des des Landesgesetzes Nr. 5 vom 15. Juli 2008 „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“.
Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2 vom 11. Januar 2011 „Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen“.
Die Dienststelle für Kindergärten der Gemeinde Brixen führt die Kindergärten der Stadt.
Die Speisepläne werden in Zusammenarbeit mit dem Dienst für Diätetik und klinische Ernährung des Gesundheitsbezirks Brixen ausgearbeitet.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Letzte Aktualisierung: 17.08.2022, 11:06
Zum Online-Dienst 